Im EU-Ausland wohnen und freiberuflich für Kunden in Deutschland arbeiten?
Mein Mann und ich haben die Möglichkeit, für ein Jahr nach England oder in die Niederlande zu ziehen, weil er dort ein Jobangebot bekommen hat. Ich bin in Deutschland freiberuflich im Home Office für deutsche Kunden tätig und würde mein Unternehmen für ein Jahr Auslandsaufenthalt nur ungern aufgeben.
Ich könnte über meine Eltern in Deutschland gemeldet bleiben. Kann ich dann weiterhin die deutsche KV genießen, hier Steuern und RV zahlen? Der Aufwand würde dadurch natürlich viel geringer gehalten werden, als wenn ich hier alle Zelte abreiße und sie im Ausland neu aufschlage.
Ist das rechtens? Oder gilt hier die 183-Tage-Regel, von der ich schon öfter gelesen habe?
Ich danke euch für eure Antworten.
1 Antwort
Du könntest Dein "Unternehmen" in D abmelden (Gewerbeabmeldung) und eine internationale Reisegewerbekarte beantragen. Die kostet etwas. Dann bist Du Reisegewerbetreibende. und kannst das überall in der EU machen mit Wohnsitz in Deutschland. Du musst nicht am selben Ort wie Dein Mann gemeldet sein, kannst Dich dort aber beliebig lange aufhalten und auch arbeiten im Reisegewerbe. Vorteil: Es wird keine Fernsehsteuer und keine Kammerbeiträge fällig. Beim Reisegewerbe kommt es darauf an wie Deine Aufträge zustande kommen. Du musst bei Deinen Kunden um Aufträge nachfragen und das notfalls belegen können. Also jeden Monat ein Fax an Deine Kunden mit Nachfrage um Aufträge. Man darf natürlich keinen Laden haben (Büro, Werkstatt, Zimmerplatz schon), denn dann können Kunden ja in den Laden kommen. So arbeiten tausende Bürger aus den östlichen EU-Ländern bei uns.