1. mein Mann verstarb mit 59 J. Er hatte einen unverfallbaren Anspruch aus der Betriebsrente der WestLB. Da er 60% Schwerbehindert war hätte er doch eigentlich mit 63J in Rente gehen können. Aber bei Berechnung der Witwenrente wird mit 65J gerechnet und es wird damit argumentiert das er ja bereits 2007 (selbst gekündigt) aus der Bank ausgeschieden ist.
  2. ich werde jetzt bei der Bank mit einem Festgehalt geführt das sich nach den ruhegeh. Bezüge meines Mannes errechnet. Ist es korrekt das so verfahren wird und das ich auf diese Witwenrente Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag zahlen muss.?