Wiitwenrente WestLB
- mein Mann verstarb mit 59 J. Er hatte einen unverfallbaren Anspruch aus der Betriebsrente der WestLB. Da er 60% Schwerbehindert war hätte er doch eigentlich mit 63J in Rente gehen können. Aber bei Berechnung der Witwenrente wird mit 65J gerechnet und es wird damit argumentiert das er ja bereits 2007 (selbst gekündigt) aus der Bank ausgeschieden ist.
- ich werde jetzt bei der Bank mit einem Festgehalt geführt das sich nach den ruhegeh. Bezüge meines Mannes errechnet. Ist es korrekt das so verfahren wird und das ich auf diese Witwenrente Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag zahlen muss.?
2 Antworten
Zu 2., der eigentlichen "Steuerfrage": Ja es ist rechtens, auf die "Rente" (das meine ich als nicht ganz korrekten Oberbegriff für alle Zahlungen ohne Anspruch auf Arbeitsleistung) Steuern bezahlen zu müssen. Wieviel das im Einzelfall ist, das hängt von der Art des Ruhegehaltes ab.
Zu 1., der "Rentenfrage": hier ist die Lebenssituation zu erfassen (Wer hat wann und wie lange unter welchen vertraglichen Bedingungen einen Anspruch auf Ruhegehalt erworben?). Da rate ich dringend, einen Rentenanwalt aufzusuchen. Eine Erstberatung ist meistens nicht so teuer und manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen dafür sogar die Kosten (Polizze mal prüfen). Viel Glück!
Hallo,
zu Frage 2:
Betriebsrenten, die direkt von der Firma kommen, sind steuerlich Arbeitslohn. Daher scheint das Verfahren korrekt zu sein.
zu Frage 1:
da hilft nur die Versorgungsordnung der Bank wirklich weiter. Ich denke aber, es ist korrekt so. Bei vorzeitigem Ausscheiden wird der Rentenanspruch pro rata temporis gekürzt und zwar vom ursprünglichen Altersrentenbeginn aus. Es ist auch keineswegs sicher, dass er mit 63 eine ungekürzte Rente erhalten hätte.
Gruss
Barmer