Reinigung nicht rechtzeitig fertig, Anspruch auf Schadenersatz?

Ich habe am Dienstag (28.01.) meine beiden Blazer in die Reinigung im hiesigen Einkaufszentrum gegeben. Ich wurde gefragt, ob mir Samstag als Abholtag reichen würde - ich meinte, ja das wäre okay, ich würde dann am 01.02. (das war der Samstag) Vormittag die beiden Blazer abholen. Dieses Datum wurde auch auf meinem Abholschein vermerkt und ich bezahlte gleich in bar.

Leider habe ich es am 01.02. Vormittags nicht geschafft und war erst 19:40 an der Reinigung (die machen 20 Uhr zu). Da hieß es dann die Blazer seien beide noch nicht fertig. Für mich eine Katastrophe, da ich von Montag bis Donnerstag ein Seminar in meinem neuen Job hatte - das erste und ja - absolute Anzugspflicht. (Sorry, bin frisch ausgelernter Azubi und habe wirklich nur zwei Anzüge). Da glücklicherweise mein Zug am 03.02. erst 12Uhr fahren sollte, sagte ich der Frau in der Reinigung, ich würde dann gleich am Montag zu Ladenöffnung (10 Uhr) wieder kommen. Da die Reinigung dort nur eine Annahmestelle/Abholstelle hat und die Klamotten andernorts gereinigt werden, hoffte ich das sie Montag da sein würden.

Ich kam Montags 10 Uhr wieder, die Blazer waren nicht da. Die Mitarbeiterin konnte ihren Fahrer iwie nicht anrufen und wusste nicht, ob die Blazer überhaupt mit in der Lieferung waren... Ich meinte ich würde 11:30 noch mal wieder kommen, ging derzeit durch das Einkaufszentrum und probierte mir einen neuen Anzug an, den ich zurück legen lies. 11:30 war immernoch nichts da. Die Mitarbeiterin lachte nur und meinte wiederholt es sei nicht ihre Schuld.

Ich kaufte also den zurückgelegten Anzug. Morgen werde ich die Blazer abholen, heute ging das leider nicht, da ich noch Termine hatte.

Habe ich eine Chance, dass die Reinigung den neuen Anzug bezahlen muss? Schließlich musste ich Blazer und Hose kaufen, da zusammen gewürfelte Teile ja leider immer zusammengewürfelt aussehen.

Vielen Dank für eure Antworten.

reinigung, Rückzahlung, Schadensersatz
Lidl zahlt das Geld nicht zurück?

Hallo,

ich habe mir bei Lidl Online eine Matratze gekauft. Die Lieferzeit war mit dann doch zu lang (über 20 Tage) weshalb ich die Bestellung stornieren wollte. Leider war das Online nicht möglich, am Telefon teilte man mir mit, dass ich die Annahme verweigern sollte.

Bei Lieferung hatte ich die Annahme verweigert und die Matratze ging zurück. Diese liegt nun beim Lieferanten und dies wurde mir auch schriftlich bestätigt. Die Rückzahlung meiner nicht angenommen Bestellung kann „bis zu“ 14 Tage dauern. Diese sind bereits abgelaufen und ich habe mein Geld immer noch nicht zurück.

Heute habe ich Lidl erneut angeschrieben, auch mit meinem Anwalt gedroht und bekam folgende Email zurück: „Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.  

Ich habe Ihr Anliegen mit hoher Priorität an unseren Fachbereich weitergeleitet. Meine Kollegen werden sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es zur Zeit zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen kann.

Besten Dank für Ihre Geduld.

Das kann doch nicht wahr sein, dass man sich nun weiter gedulden muss. Es ist ja keine Ware zurück gegangen, die ich ausgepackt habe und deshalb überprüft werden muss. Ich habe nur die Annahme verweigert.

Ich hatte per PayPal bezahlt, macht es Sinn PayPal einzuschalten?

Was kann ich noch machen, danish das Gefühl habe, ich werde nur hingehalten. Scheinbar bin ich auch nicht der erste Fall. Kommt wohl häufiger vor bei Lidl.

Beste Grüße

Geld, Rückzahlung
Wie bekomme ich das Geld für meinen Flug zurück, wenn ich "doppelt" bezahlt habe?

Hallo!

Vor knapp einer Woche habe ich einen Flug gebucht. Ich wollte über Klarna Sofort bezahlen, jedoch wurde mir am Ende der Transaktion ein Fehler gemeldet. Ich habe also den Flug mit meiner Kreditkarte bezahlt, musste später jedoch feststellen, dass das Geld von der Klarna Sofort Überweisung trotzdem von meinem Konto abgebucht wurde (auf ein Konto von Adyen).

Folgendes habe ich bisher getan:

  1. Ich habe die Airline angerufen. Diese haben mir bestätigt, dass das Geld der Sofort-Überweisung nie angekommen ist und mein Ticket über meine Kreditkarte bezahlt wird.
  2. Ich habe bei Klarna angerufen. Hier bekam ich die Rückmeldung, dass Adyen (ein Zahlungsdienstleister) dafür verantwortlich ist und das Geld an mich zurücksenden muss. Adyen zu informieren sei allerdings die Aufgabe der Airline, obwohl ich es auch versuchen könnte. Klarna hat bei Sofort-Überweisungen keinerlei Zugriff auf das Geld.
  3. Ich habe die Airline angerufen, und der Mitarbeiter meinte er kann Adyen nicht schreiben und wusste wohl auch nicht, wer oder was Adyen ist.
  4. Ich habe versucht Adyen zu kontaktieren, aber alle schriftlichen Anfragen werden automatisch abgelehnt, eine Telefonnummer ist nicht zu finden.

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, wie ich mein Geld zurückbekommen kann. Es handelt sich leider um knapp 800 Euro und keine Firma fühlt sich zuständig und verweist auf die Nächste. Ist es realistisch, dass mir das Geld auch nach mehr als 7 Tagen zurücküberwiesen wird, und der automatische Rückzahlungsvorgang einfach lange dauert? Wenn nein, welche Firma ist zuständig?

Falls jemand einen Tipp oder Erfahrungen aus einer ähnlichen Situation hat, dann würde ich mich sehr darüber freuen.

Beste Grüße!

Rückzahlung, Flug
Krankenkasse fordert Beiträge mit Zollamt,trotz Teilbezahlung der Rückstände Pfändung

Hallo ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Ich war über einen längeren Zeitraum nicht Krankenverischert und es hat sich dadurch eine hohe Summe an Rückständen angesammelt.

Seit Dez. 2012 bin ich Hartz4 Empfänger und die KV wird vom Amt übernommen.

Die Beiträge, die ich der KV Schulde, sind vom 01.11.11- 01.05.11 sowie 01.07.2012- 01.12.12

Jetzt habe ich vor 2 Wochen erstmals 400 Euro an die KV überwiesen ( Ich habe das telefonisch abgeklärt), um meinen Schuldenberg abzutragen. Die KV weiß jetzt! auch, dass ich Hartz 4 bekomme.Ich habe 2 tage nach der Überweisung extra noch einmal bei der KV angerufen um sicher zu sein dass a) das Geld da ist und b) keine weiteren Folgen auf mich zu kommen.

Gestern habe ich 4 Briefe vom Hauptzollamt in meinem Briefkasten gefunden, mit der Forderung die Beiträge vom 01.07.12 - 01.12.12 innerhalb von 2 Wochen zu überweisen, sonst droht mir eine Pfändung (von was auch immer).

meine Frage(n): Kann ich die Forderung des Zollamtes noch Aufheben lassen und wenn ja wie?! Und bringt es mir etwas , die bereits vor zwei Wochen überwiesenen 400 Euro zu erwähnen? Denn hätte ich das ,mit der Zollamtsforderung gewusst, hätte ich natürlich die 400 Euro nicht an die Krankenkasse sondern an das Zollamt überwiesen.......(Was doch eigentlich das Gleiche ist oder??)

Ich Danke vielmals und hoffe ich kann heute noch schlafen ;)

krankenkasse, Krankenversicherung, Rückzahlung, Schulden, zoll
Geld verliehen per Überweisung, Empfänger zahlt es nicht zurück

Hallo, ich habe vor 2 Monaten einem guten Freund 900 Euro auf sein Konto überwiesen, da es ihm finanziell sehr schlecht ging und Rückbuchungen bei ihm bevorstanden. Vorher haben wir per E-Mail drüber geschrieben, das ich es ihm gerne geben würde und um eine Rückzahlung brauchte es sich erstmal keine Gedanken zu machen, einen Darlehensvertrag besteht aber leider nicht auch keine Unterschrift von ihm das es geliehen war. In der E-Mail hab ich nur geschrieben, nimm es an, ich geb es dir gerne usw. das hat er dann nur mit einem Ja bestätigt, aber mehr auch nicht,,, und sich bedankt dafür.

In meiner Überweisung steht leider nur der Betreff: wie vereinbart

Auch kein Beweis das es ein Darlehen war denn wie vereinbart kann ja vieles bedeuten... 3 Monate zuvor habe ich schon mal eine offene Rechnung (600,00) für ihn bezahlt... dafür hab ich auch keine Unterschrift das ich es ihm nur geliehen habe...

Was kann ich nun tun? Er zahlt es nicht zurück und behauptet nun ich hätte ihm das Geld geschenkt, da ich ihm ja hätte helfen wollen, weil es ihm schlecht ging.

Hab ich überhaupt ne Chance mit einem Anwalt / Mahnbescheid? Klar hab ich Emails aber nie eine Bestätigung das ich es nur geliehen habe....Hab schon mit Tricks versucht ihn aus der Reserve zu locken aber er geht nicht darauf ein und behauptet ich hätte ihm das Geld geschenkt... Er kann ja auch Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen .. ist dann mein Geld weg?

Darlehen, Rückzahlung, schenkung
rechte und pflichten bei wohnrecht

mein bruder (hausbesitzer) hat jetzt 3 jahre lang von mir (wohnberechtigter) grundsteuer haftpflicht etc, kassiert. zu unrecht. darf er nicht. steht in urkunde ! ich bin leider zu vertrauensselig zu meiner wohnung gehört ein keller in der schon immer eine heizung ist, der die letzten 3 jahre nie in der nebenkostenabrechnung aufgetaucht ist. jetzt ist er sauer, weil ich die Grundsteuer etc. nicht bezahlen muss jetzt hat er mir rückwirkend diesen keller berechnet. meine wohnung hat jetzt nicht mehr nur 100 !!!! eigentlich hat sie nur 97 (er fordert mich jetzt echt heraus) sondern 113 QM. dieser posten ist angeblich nie in den nebenkosten aufgetaucht, weil er mir das "geschenkt" hat. ha ha ... der hat mir noch nie was geschenkt. ich hab ihm seine terasse an seinem haus, mit meinem Geld belegt, weil er nicht mehr weiß, wo er das geld her bringen soll, hat er an meinem pa appeliert - und ich depp hab gesagt, klar ... ich zahl ihm doch eine terrasse, wenn der arme mann kein geld mehr hat. er hat sich dann ein auto für 30 tausend gekauft. der arme mann kann er die heizkosten quadratmeter mäßig rückwirkend verlangen ? ich wollte eigentlich nichts von ihm geschenkt ? muss ich ihm das rückwirkend bezahlen ? Er will das geld jetzt von mir, weil er stockwütend ist, weil ich keine grundsteuer bezahlen muss. und er jetzt angeblich privatgeld entnehmen muss. ich hab ihm auch eine terrasse geschenkt, soll ich mir das geld jetzt auch wieder zurück holen ? der hat mich beim erbe verarscht, und ich hab trotzdem unterschrieben und dachte ich hab dann meine ruhe und jetzt geht das so weiter. ich will doch eigentlich meine ruhe. aber der fordert mich richtig raus. ich will meine ruhe, aber ich will auch nicht mehr verarscht werden. bei wohnrecht gehört doch die terrasse zum haus und nicht zur wohnung oder ? was soll ich tun wer hat einen rat danke

Rückzahlung, WOHNRECHT
Kontopfändung doppelt bezahlt, Frist für Rückzahlung an ehemaligen Schuldner?

Ich habe eine Forderung in Raten an den Gläubiger abbezahlt , die Kontopfändung lief trotz Ratenzahlung weiter.Ich habe die Mitteilung erhalten(vom Gerichtsvollzieher) dass meine Schuld bezahlt ist.Wie der Zufall so will,hat die Bank gestern auch eine Zahlung zur selben Sache an den Anwalt des Gläubigers bezahlt. Nun habe ich also die Forderung doppelt gezahlt. Heute rief ich bei dem Anwalt an und teilte ihm mit,dass er mir bitte das Geld zurückzahlen soll.

Dieser Anwalt erörtert mir,dass doch noch 7 Euro offen sind,die von dem zuviel gezahltem Geld abziehen wird.Vom Gerichtsvollzieher erhielt ich die Nachricht

,dass alles abbezahlt ist.Auf Die Frage,wann ich mein Geld zurück bekomme, sagte er mir,er sieht das das Geld bei ihm eingegangen ist. Es dauert jetzt noch ein bis zwei Wochen bis das Geld auf seinem Konto wäre.Er hätte ja schließlich 4 Wochen Zeit es zurück zu überweisen. Nach einer Nachfrage meinerseits sagte dieser Anwalt zu mir,Sie müssen wissen,dass ich bei den Gläubigern schneller arbeite als bei Schuldnern.

Gibt es Fristen,in der die Rückzahlung zu erfolgen hat?(bitte mit Paragraphen )

Darf der Anwalt noch Geld verrechnen, wenn die Pfändung schon aufgehoben ist?

Kann ich gegen diesen Anwalt vorgehen,da er ja zugegeben hat bewusst die Sache zu verzögeren.

Es geht mir nicht darum, die 7 € nicht bezahlen zu können. Kann ich da noch eine Rechnung drüber verlangen?

Pfändung, Rückzahlung
Welchen Anspruch auf Rückforderung hat das Sozialamt nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person, die unterstützt (Hilfe zur Pflege) wurde?

Hallo!

Folgende Fallkonstellation: A und B sind verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Gemeinsam besitzen A und B ein Haus, dessen Wert sich auf circa 100.000 € beläuft. Darüber hinaus ist kein zu berücksichtigendes Vermögen vorhanden. Es existiert ein Berliner Testament.

A lebt seit zehn Jahren im Pflegeheim. Die Kosten des Pflegeheims tragen die Pflegeversicherung und B aus laufendem Einkommen (Rente). Da dies nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, tritt das Sozialamt (Hilfe zur Pflege) für die verbliebenen Kosten ein. Im Laufe der Zeit sind so circa 150.000 € durch das Sozialamt aufgebracht worden. Nun ist A verstorben. Wenige Tage nach A ist nun auch B verstorben.

Die wesentliche Frage dieser Fallkonstellation ist der Rückzahlungsanspruch des Sozialamtes. Gegen wen und in welcher Höhe richtet sich dieser? Müssen die Kinder als Schlusserben für Rückzahlungsforderungen aufkommen, die die Höhe des Erbes übersteigen?

Nach einigen Recherchen komme ich zu dem Schluss, dass sich der Rückforderungsanspruch des Sozialamts maximal auf den halben Wert des Hauses (Anteil A.) belaufen dürfte. Der Anteil des Hauses, der auf B entfällt, würde dementsprechend an die beiden Kinder vererbt werden. Zahlungen der Kinder an das Sozialamt sind nicht zu erbringen. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?

Vielen Dank für die Unterstützung!

Erbschaft, Rückzahlung