Amt fordert Rückzahlung Hilfe!?
Hallo ich bin junge Mutter und kann derzeit noch nicht arbeiten beziehe deshalb Arbeitslosengeld 2.
Meine Tochter ist im Mai 19 geboren und der Vater meiner Tochter zahlt seit Juni 19 Unterhalt.
was ich dem Amt 50x bestätigt habe und auch bewiesen habe durch Kontoauszüge!! Die sie im Juni 2019 auch erhalten haben jedoch ist dem Amt ein Fehler unterlaufen und sie haben mir unterhaltsvorschuss mit überwiesen was aber nirgends stand und ich auch 4 mal dort war um zu sprechen und gesagt habe das ihr Vater nicht bei uns wohnt und Unterhalt Zahlt.
Jetzt 1 Jahr später verlangen sie des Geld zurück wovon ich Nicht einmal wusste das es mir nicht zustehen könnte! Ich habe wiederspruch eingelegt daher das es ein Fehler des Amts war und sie im gleichen Monat die Rückzahlung wollten.
Mein wiederspruch wurde abgelehnt was kann ich tun? Das Amt spricht von einer Summe von 700€ So viel habe ich vielleicht im Monat. Ich versuche selbst grade in der Situation meinen Führerschein zu machen und bin ratlos. Was könnte ich tun? Wäre es mein Fehler okay! Aber denen ihr Fehler trotz mehrfachen beweisen und allen richtigen Angaben?
hoffentlich kann mir jemand helfen danke schonmal fürs durchlesen 🙏🏻
2 Antworten
Hallo,
https://www.hartziv.org/hartz-iv-rueckzahlung.html
es gibt also Ausnahmen.....
siehe u.a. insbesondere hier unter Absatz
"Wenn Leistungsempfänger auf den Anspruch vertrauen darf, muss Geld nicht zurück gezahlt werden"..... du musst dem Amt gegenüber Veränderungen mitteilen und ggf. belegen, wann und wie häufig wurden erhaltene Unterhaltszahlungen dem Amt nachgewiesen. ‼️
Dennoch wird eine positive Einzelfall Entscheidung schwierig werden, denn wer gibt schon gern zu, einen Fehler gemacht zu haben.
"schuld sind immer nur die Anderen" ‼️
Auch wenn hier der Fehler beim JC liegt, so wirst Du diese Überzahlung erstatten müssen.
Das Amt spricht von einer Summe von 700. So viel habe ich vielleicht im Monat.
Da hast Du durchaus einen deutlich höheren Betrag für Dich und Dein Kind zur Verfügung:
Regelsatz 432 Euro + Mehrbedarf Alleinerziehende 155,50 Euro + Regelsatz für das Kind 250 Euro = gesamt: 837,50 Euro.
Davon wirst Du also jetzt längerfristig Deine monatliche Auszahlung um Prozentsatz X gekürzt bekommen. ( I.d.R. 10% des Regelsatzes der Erwachsenen einer BG )
Vielleicht tut es nicht ganz so weh, wenn ich Dir sage, dass Dein Regelsatz ab Januar auf 446 Euro und der Deines Kindes auf 285 Euro steigt.