Darf ich die Nebenkosten-Rückzahlung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente behalten?
Hallo. Ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung erhalten und da ich das vergange Jahr recht sparsam gelebt habe, bekomme ich eine Rückzahlung von 360,00 Euro. Für meinen Lebensunterhalt erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente (400,00 Euro) und einen Ausgleich vom Sozialamt (370,00 Euro). Meine Miete inklusive Nebenkosten beträgt 500,00 Euro/Monat. Jetzt habe ich in einigen Foren gelesen das es Fälle gibt, wo derjenige der von seiner Grundsicherung die erhöhten Miet- und Nebenkosten trägt einen Teil dieser Betriebs/Nebenkostenrückzahlung einbehalten darf. Ist das so korrekt?
4 Antworten
Ja natürlich ist das korrekt.
Du sagst "Jetzt habe ich in einigen Foren gelesen das es Fälle gibt, ..."
Demnach wird es auch andere Fälle geben.
Anstatt aber Hilfe auf Foren zu suchen (dort sind ja Dich betreffende Einzelheiten unbekannt) würde ich mich im Netz doch eher nach entsprechenden Urteilen umsehen.
Das war nicht meine Frage. Die Abrechnung ist bereits beim Amt eingeworfen und wird eine mehrwöchige Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Allerdings möchte ich gerne im Vorfeld wissen ob mir - wenn überhaupt - etwas von der Nachzahlung zusteht.
Lies hier:
Noch ein Hinweis. Kevin hat Dich daraufhingewiesen, dass die Nebenkostenabrechnung beim Amt für Grundsicherung vorgelegt werden muss, ohne zu wissen, dass Du es bereits getan hast. Du hast es in Deiner Frage nicht erwähnt.
Demnach war seine Schlussfolgerung schon richtig, dass Dir vom Amt mitgeteilt wird, wie sich die Sache für Dich entwickelt.
Ausführliche Fragen ergeben ausführliche Antworten ;-))