Hallo Freunde - habe mal wieder ein Problem und hoffen, dass mir jemand behilflich sein kann. Folgendes: Mir wurde rückwirkend ab Mai 2o11 ein Berufsschadenausgleich auf Grund politischer Haft in der eherm. DDR gewährt. Ausser den monatlichen Beträgen, die ich jetzt vbom Versorgungsamt gezahlt bekommen, erhalte ich auch eine Nachzahlung. Nun fordert das Jobcenter natürlich Beträge zurück, was ja auch vollkommen okay ist Nur die Höhe der Rückzahlung ist mir relativ unklar. meine Recherchen im Internet ergaben verschiedene Auslegungen: einmal hiess es, dass die gesamte Warmmiete zurückerstattet werden muss, ein anderes mal heisst es, dass nur die Nebenkosten sowie 44 % der Kaltmiete , dann wieder die Nebenkosten und 56 % der Kaltmiete rückzahlungspflichtig wären. Langsam weiss ich nicht mehr, wo mir der Kopf steht, denn immerhin geht es um Beträge im 5-stelligen Bereich. Hat jemand Erfahrung mit dieser Problematik oder kann mir jemand sagen, wozu ich rückzahlungsmässig verpflichtet bin. Die Summe wird ja eh mit dem Versorgungsamt verrechnet, ich vermute aber mal, dass man mir keine detaillierte Aufstellung über die Rückzahlungssummen geben wird. Das war bei der Nachzahlung der EM-Rente ebenso und ich möchte schon ein wenig vorbereitet sein. Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar! Gruss aus München!
Ist die geforderte Rückzahlung vom Jobcenter korrekt?
jobcenter,
Rückzahlung
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