AFBG Rückzahlung?
Hallo ich muss AFBG zurück bezahlen und habe einen Brief mit Stundungsantrag bekommen, ich lebe bei meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft kriege aber nur Kindergeld und ALGII.
Das regelt alles meine Mutter.
Muss ich bei monatlichen Einahmen und monatliche Ausgaben nur mich oder auch meine Mutter angeben?
2 Antworten
Offenbar läuft die Rückzahlung des Aufstiegsbafögs anders als beim Bafög für Studenten.
"Bei der Bezirksregierung Köln kann nur die Stundung der Rückzahlung des Zuschussanteils beantragt werden. Eine Stundung der Rückzahlung des sofort fälligen Darlehensanteils kann nur bei der KfW beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Stundung befristet ist. Sollte die Rückzahlung innerhalb der Stundungsfrist nicht komplett erfolgen können, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist ein neuer Stundungsantrag zu stellen, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden."
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/49/meister/index.html
Das Formular ausfüllen, das, was im alg Bescheid steht, kann ja übernommen werden (Einnahmen, ggf Wohnverhältnisse) , und mit einer Kopie vom ALG zurück schicken. Die Verhältnisse deiner Mutter sind nicht interessant. Dies wurde ja auch schon beim alg geprüft.
Ich kenne das Formular nicht. Ich vermute aber, dass Du das Formular nicht richtig gelesen hast.
Als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hast Du ja gar keine Einkünfte. Insofern erübrigt sich vielleicht die Rubrik "Einnahmen und Ausgaben".
Ein link zum Formular oder ein Foto des Formulars wäre gut zur Beantwortung.