Kindergeldrückzahlung obwohl Vater verstorben
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab da wohl ein kleines Problem. DIe Familienkasse hat sich bei meiner Mutter gemeldet, dass wir denen ca. 3000€ schulden, die zu unrecht gezahlt wurden. Ich habe im August 2009 meine Ausbildung abgebrochen und mich bis Mai 2010 mit einen 400 € Job durchgeschlagen. Im MAi 2010 habe ich ein Praktikum angefangen, bei dieser Firma wurde ich dann im August 2010 als Azubi eingestellt.
Mein Vater war zu diesem Zeitpunkt schon sehr Krank und hat wahrscheinlich nicht daran gedacht meine neue Lebenssituation der Familienkasse zu melden. Ich muss gestehen, ich auch nicht.
Jetzt forden sie halt die Rückzahlung und dies obwohl mein Vater seit Mai 2011 verstorben ist.
Ist das Zulässig?
Dazu muss ich sagen, dass ich zusammen mit meiner Mutter im September ein Antrag auf Kindergeld gestellt habe, da ich seit August 2010 ja wieder in einem Ausbildungsverhältnis bin. Sie haben uns auch schon eine Nachzahlung ausbezahlt.
Ach ja, das Schreiben im Bezug auf die Rückzahlung ist an meine Mutter adressiert.
Wäre nett Antworten bzw. Tips von euch zu bekommen.
Gruss
2 Antworten
Zunächst ist zu prüfen, ob tatsächlich kein Anspruch auf Kindergeld bestand. Leider nennst du weder dein Einkommen im Praktikum och dein Alter. Aber es spricht schon einiges dafür, dass tatsächlich ein Anspruch auf Kindergeld bestand. Falls nicht, ist ein Rückforderung zulässig. Insbsondere dann wenn Deine Eltern nicht ihrer Pflicht nachgekommen sind und dein Einkommen der Kindergeldkasse mitzuteilen.
ich bin 24 und im Praktikum hab ich nichts verdient, habe zu der Zeit weiterhin einen 400€ Job gehabt
Hast du dich denn arbeitsuchend gemeldet?