Kindergeldrückzahlung obwohl Vater verstorben

2 Antworten

Zunächst ist zu prüfen, ob tatsächlich kein Anspruch auf Kindergeld bestand. Leider nennst du weder dein Einkommen im Praktikum och dein Alter. Aber es spricht schon einiges dafür, dass tatsächlich ein Anspruch auf Kindergeld bestand. Falls nicht, ist ein Rückforderung zulässig. Insbsondere dann wenn Deine Eltern nicht ihrer Pflicht nachgekommen sind und dein Einkommen der Kindergeldkasse mitzuteilen.

ich bin 24 und im Praktikum hab ich nichts verdient, habe zu der Zeit weiterhin einen 400€ Job gehabt


heinerbumm  11.10.2012, 13:55

Hast du dich denn arbeitsuchend gemeldet?