Muss man Gründungszuschuss zurückzahlen, wenn man wieder in Festanstellung geht?
wenn man wegen geplanter Selbständigkeit einen gründungszuschuss beantragt, nach einer gewissen Zeit aber doch wieder in eine Festanstellung geht, muss man den Gründungszuschuss zurückzahlen?
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Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Durch den Businessplan und den Aktivitäten im Rahmen der Selbständigkeit belegt man ja, dass man versucht hat, auf selbständiger Basis eine Existenz aufzubauen. Wenn das nicht glückt, kann man sich auch wieder arbeitslos melden. Somit kann man auch wieder eine Anstellung annehmen.
So lange Du wahrheitsgemäß bei Deiner Selbständigkeit warst, musst Du diesen (auch bei Misserfolg) nicht zurückzahlen. Weitere Infos: https://www.mein-gruendungszuschuss.de/blog/