Betriebskosten!

1 Antwort

Hättest Du Nachzahlungen, dann würdest Du sie doch sicher auch einfordern.

Würde man Guthaben nicht zurückfordern, dann wäre dem Betrug Tür und Tor geöffnet, denn für Vorauszahlungen kann man ja problemlos höhere Beträge mit dem Vermieter vereinbaren.