Kontopfändung doppelt bezahlt, Frist für Rückzahlung an ehemaligen Schuldner?
Ich habe eine Forderung in Raten an den Gläubiger abbezahlt , die Kontopfändung lief trotz Ratenzahlung weiter.Ich habe die Mitteilung erhalten(vom Gerichtsvollzieher) dass meine Schuld bezahlt ist.Wie der Zufall so will,hat die Bank gestern auch eine Zahlung zur selben Sache an den Anwalt des Gläubigers bezahlt. Nun habe ich also die Forderung doppelt gezahlt. Heute rief ich bei dem Anwalt an und teilte ihm mit,dass er mir bitte das Geld zurückzahlen soll.
Dieser Anwalt erörtert mir,dass doch noch 7 Euro offen sind,die von dem zuviel gezahltem Geld abziehen wird.Vom Gerichtsvollzieher erhielt ich die Nachricht
,dass alles abbezahlt ist.Auf Die Frage,wann ich mein Geld zurück bekomme, sagte er mir,er sieht das das Geld bei ihm eingegangen ist. Es dauert jetzt noch ein bis zwei Wochen bis das Geld auf seinem Konto wäre.Er hätte ja schließlich 4 Wochen Zeit es zurück zu überweisen. Nach einer Nachfrage meinerseits sagte dieser Anwalt zu mir,Sie müssen wissen,dass ich bei den Gläubigern schneller arbeite als bei Schuldnern.
Gibt es Fristen,in der die Rückzahlung zu erfolgen hat?(bitte mit Paragraphen )
Darf der Anwalt noch Geld verrechnen, wenn die Pfändung schon aufgehoben ist?
Kann ich gegen diesen Anwalt vorgehen,da er ja zugegeben hat bewusst die Sache zu verzögeren.
Es geht mir nicht darum, die 7 € nicht bezahlen zu können. Kann ich da noch eine Rechnung drüber verlangen?
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Er hätte ja schließlich 4 Wochen Zeit es zurück zu überweisen. Nach einer Nachfrage meinerseits sagte dieser Anwalt zu mir,Sie müssen wissen,dass ich bei den Gläubigern schneller arbeite als bei Schuldnern.Gibt es Fristen,in der die Rückzahlung zu erfolgen hat?(bitte mit Paragraphen )
Nein, es gibt dafür keine gesetzlich geregelte Frist (auch die angeblich 4 Wochen Zeit sind nirgends geregelt. Fakt ist, dass du einen Anspruch auf Rückzahlung hast und diesen selbst durchsetzen musst, in dem du dem Anwalt eine entsprechende Frist für die Rückzahlung setzt. Danach könntest du dann den Anspruch gerichtlich durchsetzen, dauert aber natürlich alles seine Zeit.
Darf der Anwalt noch Geld verrechnen, wenn die Pfändung schon aufgehoben ist?
Sofern er denn tatsächlich noch Ansprüche haben sollte (Forderungsaufstellung anfordern) kann es es sich einfach machen und das mit der Doppelzahlung verrechnen (Aufrechnung). Dass der Gerichtsvollzieher die Pfändung für erledigt erklärt hat, hat damit nichts zu tun. Ich vermute mal, dass es sich dabei um Verzugszinsen handelt, die er da noch geltend macht.