Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

3 Antworten

Die Unterhaltspflichtige erwartet nun ein Erbe ca.60-80.000 Euro.

Ergo sind aus dem Erbe vorrangig die geleisteten Unterhaltsvorschusszahlungen zurückzuführen. Und ! sollte es einen Titel über einen höheren Kindesunterhalt geben, so solltest Du auch diesen vorlegen.

Warum bitte schön sollte der Steuerzahler die Vermögensbildung der Kindesmutter fördern?

Hallo,

Ja... mit dem Erbe ist der Unterhaltsschuldner leistungsfähig geworden und muss vorrangig den Unterhalt aus dem Geldvermögen (Erbschaft) bestreiten.

Kindesunterhalt hat gegenüber den finanziellen Verpflichtungen der privaten Lebensführung Vorrang ‼️


Nico1967 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 12:21

Ok verstanden, das Vorgestreckte Geld muss zurückgezahlt werden...logisch.

Mit dem Rest wird der Autokredit bezahlt und ein Teil vom Haus, danach ist das Geld weg. Jetzt ist das Einkommen wieder unter 1000Euro. Muss dann wieder ein Antrag gestellt werden, damit der Ex Mann wieder oder weiter Unterhalt für den Sohn vom Amt bekommt?

lg 

Schon mal daran gedacht, die dann nicht mehr zu leistenden Zinsen für Autofinanzierung und Haus dann als Unterhalt für die Kinder einzusetzen? Der Unterhaltsvorschuss bezieht sich immer nur auf den Mindestunterhalt und der ist nicht wirklich hoch.


Nico1967 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 07:13

Das ist nicht die Antwort auf meine Frage, danke für euer gewissen, Meine Frau hat Krebs und kann nicht mehr Arbeiten, der Aufwand für Medis und Versorgung ist so hoch das wir zZ. ständig neue Schulden machen. Mit dem Ablösen des Autokredit´s und ein Teil vom Haus, könnten wir es schaffen so ebend über die Runden zu kommen, für die Zeit die meine Frau noch hat.