Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Die Unterhaltspflichtige ist Verheiratet, kann aus Gesundheitlichen Gründen nicht voll arbeiten gehen und ist somit unter der Einkommensgrenze.
Der ExMann hat einen Titel erwirkt und bekommt vom Jugendamt Unterhalt.
Die Unterhaltspflichtige erwartet nun ein Erbe ca.60-80.000 Euro.
Es besteht für das vorhandene Haus mit ihrem Neuen Mann eine Finanzierung und ein Autokredit.
Die Frage ist: Muss das Geld beim Jugenamt angegeben werden?
Muss der Unterhaltsvorschuss vorrangig zurück gezahlt werden oder können Autokredit und Hauskredit zuerst bedient werden?
lg
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