Wieso behält das Arbeitsamt und die BKK Geld von der BU Renten Rückzahlung ein, Über 60%?
Ich habe aus Krankheitsgründen im Jahr 1998-2002 für die BU Rente gekämpft und bekommen. Dann erhielt ich eine Rückzahlung von 25,500 DM . Sofort wurden 15,500 Dm an das Arbeitsamt gezahlt, wegen ALG 1, und 2400,00 DM an die BKK????? Ich habe doch 19 Jahre eingezahlt, warum nimmt man mir das Geld weg,. Ich bekam 6500,00 DM was auch noch versteuert wurde obwohl das über 5 Steuer Jahre verteilt hätte werden müssen. Bitte um Hilfe
4 Antworten
Wenn du rückwirkend Rente anerkannt bekommen hast, hast du ja sozusagen "unrechtgemäß" Krankengeld und Arbeitslosengeld in dieser Zeit erhalten.
Dieses musst du natürlich zurückzahlen, sonst würdest du ja beides zugleich bekommen, das wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen.
Sorry, aber du hast geschrieben, dass du in den Jahren 1998 bis 2002 gekämpft hast. Du hast doch nicht vier oder fünf Jahre lang Krankengeld bekommen, sondern irgend etwas anderes, denn ich bin davon ausgegangen, dass du in diesen Jahren nicht gearbeitet hast. Ansonsten ist deine Frage oder dein Kommentar in sich unlogisch.
Und: Zurück zahlen nicht, aber es wird verrechnet, und das ist gerecht.
http://www.rechtsanwalt-koeper.de/blog/artikel/rueckwirkende-rente-krankengeld-arbeitslosengeld-rueckzahlung/
Hast du für 1998 - 2002 Rente und Alg 1 gleichzeitig (Sozialleistungen) bekommen, dann ist es nur gerecht, daß du einmal zurückzahlen mußt.
Entweder Rentner oder arbeitslos beides geht nicht gleichzeitig.
Wenn du meinst wegen 19 Jahre Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung die Beiträge wieder zurückbekommen zu müssen, bist du auf dem Holzweg.
Ich habe 44 Jahre in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt und bin dann Rentner geworden, ohne die Beiträge wieder zurückzubekommen wie Millionen andere auch.
Hallo, die Rentenversicherung ist keine Sparkasse, daher bekommt man keine Rückzahlung, sondern eine Leistung in Form einer Rente. Die 15000 EUR gingen sicher ans Arbeitsamt, weil Du Arbeitslosenhilfe bekommen hast. Heute heißt das ALG II.
Der Betrag für die BKK könnte der Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner sein.
Du hast aber garantiert damals eine Abrechnung bekommen, wo das genau drinsteht.
Die Steuer wurde aber nicht direkt abgezogen, sondern musste von Dir erklärt werden. Da wäre vielleicht eine Fünftelregelung möglich gewesen. Aber wer soll das nach 14 Jahren noch aufrollen ?
Viel Glück
Barmer
Ich habe auch krankenkassenbeitrag in der Arbeitslosenversicherung gezahlt. Dann muss ich das ja auch zurück bekommen. Und ich habe Arbeitslosen Geld bekommen wo ich für in die Versicherung einzahlt. .darum ist es nicht richtig das mir zustehende geld der berufsunfahigkeitsrente an das Amt ohne meine Zustimmung zurückzugeben.
Nein, während der Arbeitslosigkeit hat das Arbeitsamt auch die Krankenversicherung für Dich bezahlt. Das Geld dafür bekommt es auch zurück und Du zahlst für diese Zeit dann Beiträge aus der Rente in die BKK.
Auch die Arbeitslosenversicherung ist keine Sparkasse, wo man einzahlt. Wer nie arbeitslos wird, bekommt nie etwas "zurück".
15,500 Dm an das Arbeitsamt gezahlt, wegen ALG 1,
Das kann nicht sein, wegen ALG1 wird nichts an das Arbeitsamt zurückbezahlt.
Du musst da etwas verwechseln.
Sorry aber das ist die unlogischste Antwort. Das ergibt keinen Sinn. Ich habe keinen penny krankengeld erhalten weil ich trotzdem als Arbeitskraft zur Verfügung. Ich habe in den 19 Jahren das doppelte in der arbeitslosenversicherung eingezahlt. Keiner brauch Arbeitslosen Geld zurück zahlen soviel weiß ich mittlerweile.