Wieso behält das Arbeitsamt und die BKK Geld von der BU Renten Rückzahlung ein, Über 60%?

4 Antworten

Wenn du rückwirkend Rente anerkannt bekommen hast, hast du ja sozusagen "unrechtgemäß" Krankengeld und Arbeitslosengeld in dieser Zeit erhalten.
Dieses musst du natürlich zurückzahlen, sonst würdest du ja beides zugleich bekommen, das wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen.


Nemrac 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 18:32

Sorry aber das ist die unlogischste Antwort. Das ergibt keinen Sinn. Ich habe keinen penny krankengeld erhalten weil ich trotzdem als Arbeitskraft zur Verfügung.  Ich habe in den 19 Jahren das doppelte in der arbeitslosenversicherung eingezahlt. Keiner brauch Arbeitslosen Geld zurück zahlen soviel  weiß ich mittlerweile. 

Petz1900  25.09.2016, 18:40
@Nemrac

Sorry, aber du hast geschrieben, dass du in den Jahren 1998 bis 2002 gekämpft hast. Du hast doch nicht vier oder fünf Jahre lang Krankengeld bekommen, sondern irgend etwas anderes, denn ich bin davon ausgegangen, dass du in diesen Jahren nicht gearbeitet hast. Ansonsten ist deine Frage oder dein Kommentar in sich unlogisch.
Und: Zurück zahlen nicht, aber es wird verrechnet, und das ist gerecht.
http://www.rechtsanwalt-koeper.de/blog/artikel/rueckwirkende-rente-krankengeld-arbeitslosengeld-rueckzahlung/

Hast du für 1998 - 2002 Rente und Alg 1 gleichzeitig (Sozialleistungen) bekommen, dann ist es nur gerecht, daß du einmal zurückzahlen mußt.

Entweder Rentner oder arbeitslos beides geht nicht gleichzeitig.

Wenn du meinst wegen 19 Jahre Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung die Beiträge wieder zurückbekommen zu müssen, bist du auf dem Holzweg.

Ich habe 44 Jahre in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt und bin dann Rentner geworden, ohne die Beiträge wieder zurückzubekommen wie Millionen andere auch.

Hallo, die Rentenversicherung ist keine Sparkasse, daher bekommt man keine Rückzahlung, sondern eine Leistung in Form einer Rente. Die 15000 EUR gingen sicher ans Arbeitsamt, weil Du Arbeitslosenhilfe bekommen hast. Heute heißt das ALG II.

Der Betrag für die BKK könnte der Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner sein.

Du hast aber garantiert damals eine Abrechnung bekommen, wo das genau drinsteht.

Die Steuer wurde aber nicht direkt abgezogen, sondern musste von Dir erklärt werden. Da wäre vielleicht eine Fünftelregelung möglich gewesen. Aber wer soll das nach 14 Jahren noch aufrollen ?

Viel Glück

Barmer


Nemrac 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 18:48

Ich habe auch krankenkassenbeitrag in der Arbeitslosenversicherung gezahlt.  Dann muss ich das ja auch zurück bekommen.  Und ich habe Arbeitslosen Geld bekommen wo ich für in die Versicherung einzahlt. .darum ist es nicht richtig das mir zustehende geld der berufsunfahigkeitsrente an das Amt ohne meine Zustimmung zurückzugeben. 

barmer  25.09.2016, 23:05
@Nemrac

Nein, während der Arbeitslosigkeit hat das Arbeitsamt auch die Krankenversicherung für Dich bezahlt. Das Geld dafür bekommt es auch zurück und Du zahlst für diese Zeit dann Beiträge aus der Rente in die BKK.

Auch die Arbeitslosenversicherung ist keine Sparkasse, wo man einzahlt. Wer nie arbeitslos wird, bekommt nie etwas "zurück".

Nemrac 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 18:33

Danke aber ihr

Nemrac 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 18:37
@Nemrac

Hallo aber ihr versteht alles falsch.  Der Beitrag für die bkk habe ich doch auch in

 15,500 Dm an das Arbeitsamt gezahlt, wegen ALG 1,

Das kann nicht sein, wegen ALG1 wird nichts an das Arbeitsamt zurückbezahlt.

Du musst da etwas verwechseln.


Nemrac 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 18:50

Aber es ist so wie es da steht.  Und nun?????