Teilkaskoversicherung: Darf ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wagen weiter fahren?

Hallo mal wieder.

Erstmal die Situation. Mein Zweitwagen (fährt meine Freundin, Teilkasko versichert) ist bei einem Unwetter beschädigt worden. Ein Baum ist auf den Wagen gekippt.

Lt. Gutachter vermutlich ein wirtschaftlicher Totalschaden da das Dach stark beschädigt ist und mehrere Beulen in der Seite des Wagens.

Auf die Frage, ob der Wagen den Sicherheitsmängel durch den Schaden hätte, also nicht mehr Verkehrssicher sei, sagte uns der Gutachter, das der Wagen in Verkehrssicherheit keineswegs eingeschränkt sei, der Wagen könnte ohne Bedenken weiter gefahren werden.

Da wir vermutlich nicht mehr so viel für den Wagen bekommen, würden wir gerne das Geld der Teilkaskoversicherung, die hier einspringt, beiseite legen, noch was sparen bis wir ein bischen mehr Geld zusammen haben und ein vernünfitiges Fahrzeug wieder kaufen, wenn genug gespart ist.

Bis dahin wollten wir den beschädigten Zweitwagen weiter fahren und ganz normal angemeldet lassen bei unserer bisherigen Versicherung.

Da ich diesen Fall aber so noch nicht hatte, ist meine Frage... ist das in Ordnung wenn die Versicherung uns den Wiederbeschaffungswert auszahlt und wir den Wagen trotzdem weiter fahren ohne die Schäden reparieren zu lassen? Oder gibt das Ärger, daß die Versicherung sagt... Geld wurde nicht für Reparatur eingesetzt oder ähnliches.... und Wagen wird weiter gefahren?

Vielen Dank schonmal für euere Hilfe :)

Gruß Micha

Auto, Kfz-Versicherung, Versicherung, Teilkasko
Versicherung reguliert Schaden trotz Unschuld.

Hallo! Hab wie alle anderen eine Frage, was kann ich tun wenn meine Versichung trotz meiner Unschuld einen Schaden plötzlich doch reguliert. Folgendes ist passiert: Meine Frau fuhr mit meinem PKW, sie musste hinter einem LKW anhalten. Als sie bemerkte, dass der LKW eigentlich parkte versuchte sie leicht zurückzusetzen und vorbeizufahren. Dabei bemerkte sie einen PKW hinter sich und unterbrach das Rückwärtsfahren. Kurz danach spürte sie einen dumpfen Aufprall. Der Gegner gab an sie sei trotz wilden Hupens seinerseits gegen sein Auto gefahren. Weder meine Frau noch die zwei Mädchen im Auto haben eine Hupe gehört. Die Polizei wollte ihr auch die Schuld zusprechen sie verweigerte jedoch die Unterschrift und somit ging es zum Ordnungsamt. Dort glaubte man ihr und das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingestellt. Der Gegner stellte eine Forderung an unsere Versicherung, diese lehnte 100% ab, da es ihrer Ansicht nach nicht eindeutig wäre, räumte aber 50-50 ein. Der Anwalt des Gegners lehnte ab und forderte 100%. Dies war der Stand April 2014. Zwischenzeitlich habe ich im November 2014 die Versicherung gekündigt und bin gewechselt, ganz normal. Habe jetzt im Januar den Versicherungsschein bekommen und alles war in Ordnung. Nun plötzlich Ende Februar eine Neueinstufung von SF6 auf SF1. Ich hab als erstes bei der alten Versichung angerufen und mich nach dem geschilderten Schaden erkundigt. Dabei stellte sich heraus, dass die Versicherung plötzlich doch 100% gezahlt hat, aber meiner Frau hat doch offensichtlich keine Schuld. Meine Frage, lohnt sich eine Klage und vor allem in welche Richtung? Muss ich die Zahlung meines Schadens bei der gegnerischen Versicherung einfordern und 100% erwirken damit meine Versicherung die Höherstufung zurück nimmt oder sollte ich direkt bei meiner alten Versicherung gegen die Rückstufung klagen?

Kfz-Versicherung, Versicherung, Schadensfreiheitsrabatt, Schadensregulierung
Unfall nach einfahren in den Kreisverkehr, wer ist schuld?

Hallo zusammen, ich bin mittlerweile etwas ratlos. Könnt ihr mir evtl helfen?

Zu meiner Situation:

Es war Mittwoch Nachmittag gegen 17:30Uhr als ich nach Feierabend nachhause fahren wollte, kam ich aus Richtung Stadt (30er Zone) an einen Kreisverkehr mit Zebrastreifen. Da der Verkehr relativ stockend war, war eine hohe Geschwindigkeit nicht möglich. Ich fuhr also an den Kreisverkehr schaute wegen Fußgängern und vergewisserte mich dann noch nach dem Verkehr. Alles war frei also fuhr ich mit niedriger Geschwindigkeit weiter. Habe in den 2. Gang geschalten und schon war es passiert ein anderes Auto ist mir reingefahren. Das macht natürlich den Anschein darauf das ich ihm die Vorfahrt genommen habe. ABER jetzt zu meiner Ansicht: Mein Auto stand mit der kompletten Fahrzeuglänge im Kreisverkehr. Der Unfallgegner kam aus der Einfahrt vor mir und kann mit höherer Geschwindigkeit über das Gepflasterte in den Kreisverkehr und somit auch zur selben Zeit dort stehen wo ich mit meinem Auto bereits war. Bremsspuren gab es ebenfalls nicht. Mir machte es auch den Anschein das er erst realisiert hatte was passiert ist als er vor Wut auf sein Lenkrad schlug. Es kam mir so vor als wäre er nicht ganz konzentriert gewesen, evtl wollte er vor einem anderen Auto in den Kreisverkehr fahren und achtete noch darauf. Natürlich ist das nicht aussagekräftig. Vor der Polizei meinte der Unfallgegner das er mich gesehen hätte und dachte ich lasse ihn vorbeifahren. Aber wenn er gesehen hat das ich schon in den Kreisverkehr einfahre gilt dann nicht auch ein Rücksichtnahmegebot? Mein Auto ist nicht mehr Fahrbereit ich bin auf einen Mietwagen angewiesen. Den ich demnächst abgeben muss, da bei den Versicherungen nix voran geht. Der unfallgegner hatte auch erst 2 Wochen später eine Unfallsarstellung geliefert.

Seine Einfahrt, auf der Höhe dieses Autos stand mein Auto beim Unfall

Meine Einfahrt

Der Mini ist nicht der Unfallgegner das Bild zeigt wie ich im Kreisverkehr stand. Laut Polizei bin ich die Unfallverursacherin.

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Kfz-Versicherung, Polizei, Unfallversicherung, VERKEHRSRECHT, Unfallschaden