Wie funktioniert die Berechnung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

1 Antwort

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Sie würden von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes erhalten.

Also 1650 minus 200 =1450 zzgl. Nutzungsausfall von der Versicherung 12x23€ =276€. Wenn das Fahrzeug verkauft wird kommen die 200€ Restwert auch noch hinzu.

Aber darauf achten, die Werkstätten wollen meist Standgebühr pro Tag. Das muss die Versicherung auch zahlen und die Abmeldegebühr beim Straßenverkehrsamt. Dafür kann man auch die Werkstatt beauftragen gegen Gebühr. Ist der Tank voll, sollte die Versicherung auch hierfür zahlen.



namenlos 
Beitragsersteller
 22.11.2015, 11:51

Das Fahrzeug soll weiter genutzt werden.  Ein Verkauf ist nicht angedacht. Ändert diese Situation Ihre Schilderung?

hildefeuer  22.11.2015, 12:21
@namenlos

nein, nur die Abmeldegebühr entfällt und der Restwert ist nicht erzielbar.

namenlos 
Beitragsersteller
 22.11.2015, 12:58
@hildefeuer

Vielen Dank bis hier hin!

Eine Rückfrage habe ich noch…

Sind Sie sicher, dass ich den Nutzungsausfall ansetzen darf? Immerhin wird das Fahrzeug weder veräußert, noch instantgesetzt

gammonwarmal  22.11.2015, 13:01
@namenlos

Der Versicherer muss nicht nur den Nutzungsausfall für die Dauer der durchschnittlichen Beschaffungsdauer eines Ersatzfahrzeuges zahlen, sondern zusätzlich die Dauer der Erstellung des Gutachtens (Eingang bei Dir) und eine Überlegenszeit von 2-3 Tagen, welches neue Fahrzeug man sich anschafft, berücksichtigen. Hier können also gut und gerne mehr als 20 Tage zusammen kommen. Holst Du Dir das Ersatzfahrzeug schneller, verkürzt sich die Frist natürlich entsprechend.