Zahlt Kfz-Versicherung bei Wildschaden, wenn man ausweicht?
Wenn ich richtig informiert bin, darf man einem Reh nicht ausweichen, da man dadurch fahrlässig handelt. Landet man bei einem solchen Manöver im Straßengraben und hat das Reh nicht berührt, dann zahlt die Versicherung nichts. Ist das immernoch so? Eine Freundin ist im Graben gelandet und meinte, sie könne das der Versicherung melden.
2 Antworten
Was du meinst greift eher bei kleineren Tieren wie Katzen, Mardern und Co. Diesen Kleintieren darf man nicht ausweichen. Wenn es sich jedoch um ein ausgewachsenes Reh handelt, dann kann deiner Freundin das Ausweichen nicht angelastet werden, da die Kollision noch drastischer ausfallen könnte als in den Graben zu steuern. Meiner Meinung nach besteht daher ein Versicherungsanspruch.
Sie sollte den Schaden auf jeden Fall der Versicherung melden. Deine Informationen sind eigentlich richtig. Aber auch dann haben die Versicherungen oft einen Teil des Schadens übernommen. Nun gibt es aber ein neues Urteil, bei dem die Richter gesagt haben, dass das Ausweichen der Schadenminderung dienen sollte und die Versicherung musste zahlen.