Günstigerprüfung PKV: Rechnungen einreichen oder Beitragsrückerstattung erhalten (EStG)

Hallo,

ich habe ein Frage an die im Einkommensteuerrecht Bewanderten:

Bin gerade dabei für jemanden, der privat krankenversichert ist, auszurechnen, ob es günstiger ist die Rechnungen für 2014 einzureichen und damit auf die Beitragsrückerstattung zu verzichten oder nicht.

Hier die gerundeten Eckdaten Beiträge in 2014: 6.600 EUR Arbeitgeberzuschuss: 3.300 EUR steuerlich geltend gemacht werde können von den Beiträgen 4.400 EUR (geschätzt) mögliche Beitragsrückerstattung: 1.500 EUR

Ich weiss nun nicht, wie der Arbeitgeberzuschuss steuerlich zu behandeln ist. Der ist meines Wissens steuerfrei. Daher kann er nach meinem Verständnis auch nicht steuerlich geltend gemacht werden und müsste von den 4.400 EUR abgezogen werden.

Fall 1: Rechnungen werden eingereicht Dann können von den Beiträgen 4.400 EUR - 3.300 EUR = 1.100 EUR steurlich geltend gemacht werden.

Fall 2: Rechnungen werde nicht eingericht Dann muss auch die Beitragsrückerstattung brücksichtigt werden und weil 4.400 EUR - 3.300 EUR - 1.500 EUR < 0 ist, kann gar nix von der Steuer abgesetzt werden.

Sind diese Überlegungen richtig?

Ich möchte keine Hinweise, dass ich auch die Höhe der Rechnungsbeträge berücksichtigen muss, das weiss ich, ist aber für meine Frage irrelevant. Und mir ist auch bekannt, dass das Jahr noch nicht zu Ende ist und dass noch weitere Rechnungen eintrudeln können.

EStg
Verein zieht meinen Beitrag nicht ein

Ich bin seit mehreren Jahren Mitglied in einem kleinen berufständischen Verein. Irgendwann im letzten Jahr stellte ich fest, dass der Beitrag für 2013 noch nicht abgebucht war. Ein Anruf ergab, dass das nicht geklappt hatte, weil ich meine neue Bankverbindung nicht mitgeteilt hatte. Dass sich nach dem fehlgeschlagenen Abruf niemand bei mir gemeldet hat, fand ich zwar komisch, aber naja.

Jedenfalls habe ich ihnen per EMail meine neuen Bankdaten geschickt und auch eine Bestätigung erhalten, dass die Daten nunmehr im System seinen und der Beitrag alsbald eingezogen werden würde.

Als ich vor einigen Monaten die Unterlagen für meinen Steuerberater aufbereitet habe, fiel mir auf, dass ich den Beitrag für 2013 immer noch nicht gezahlt hatte. Ein Anruf ergab, das die Kontodaten richt erfasst waren, man bat mich aber wegen SEPA noch mal ein entsprechendes Formular auszufüllen, was ich tat. Nach ca. einem Monat habe ich noch mal nachgefragt, das Formular sei da und man würde nunmehr den Beitrag einziehen.

Heute, etwa drei Monate später ist immer noch nichts passiert - ich habe weder für 2013 noch für 2014 den Beitrag gezahlt. Die Zeitschrift des Verein kommt bei mir ebenso regelmäßig an, wie die Einladungen zu diversen Tagungen. Auch die (eigentlich kostenpflichtigen) Zugänge zu diversen Onlineseiten funktionieren einwandfrei.

Ich hatte auch angeboten, den Beitrag zu überweisen, aber da man mir grundsätzlich keine Rechnungen ausstellen wollte, habe ich davon abgesehen, weil die Zahlung über mein Geschäftskonto läuft. Der Beitrag ist gering, ich kann das aussitzen und dann vier oder fünf Jahresbeiträge auf einmal zahlen ohne an den Rand des Ruins zu geraten, aber irgendwie sollten die ihr Forderungsmanagement mal optimieren.

Frage: muss ich hier irgendetwas tun? Ich habe anno Krug in meiner Ausbildung mal gelernt, dass wenn man einen Abrufauftrag erteilt hat, der Beitrag immer als bezahlt gilt. Und irgendjemandem hinterher zu laufen, der mein Geld offenbar nicht will, ist mir dann doch zu blöde. Mahnungen sind bisher jedenfalls auch Fehlanzeige.

Beiträge, Konto, Lastschrift, Verein
Steuerliche Geltendmachung einer Projektwohnung

Ich unterhielt mich kürzlich mit einem Kollegen, der wie ich freiberuflich tätig ist und gerade mit einer Steuerprüfung zu tun hat. Die Art unserer Tätigkeit bringt es mit sich, dass wir längere Zeit für einen Kunden arbeiten, der häufig nicht an dem Ort ist, wo wir wohnen, mithin fallen Reise und Übernachtungskosten an.

Da mein Kollege nun keine Lust mehr auf Hotel hatte, hat er sich am seinem Arbeitsort eine Projektwohnung gemietet (= möblierte Einzimmerwohnung mit Kochnische) und jetzt kommt der Steuerprüfer und meint, er sei ja nur vier Tage in der Woche bei seinem Kunden und in der übrigen Zeit könne er die Wohnung ja privat nutzen, deswegen könne die Miete nur anteilig steuerlich geltend gemacht werden.

Ich finde das völlig absurd. Erstens nutzt er diese Wohnung nicht privat, sondern sieht zu, dass er die Wochenende an seinem eigentlichen Wohnort verbringt. Das ist aber vielleicht nicht entscheidend, weil es auf die Möglichkeit ankommt. Aber er hat die Wohnung doch nur deswegen angemietet, weil er dieses auswärtige Projekt hat. Hätte er diesen Auftrag nicht, würde er die Wohnung nicht gemietet haben. Und die allgemeine Mietdauer für Wohnraum wird nun mal in Monaten bemessen und nicht in Tagen. In Tagen bemessene Mietdauern sind in der Regel bei Hotels üblich.

Mit genau derselben Begründung könnte man jedem Angestellten, der mit dem öffentlichen Personennahverkehr zur Arbeit fährt und daher über eine Monatskarte verfügt, sagen: der Monat hat 20 Arbeitstage und insgesamt 30 Tage; du könntest die Monatskarte auch privat nutzen, also erkenne ich nur 2/3 der Kosten an.

Ich finde das absurd. 12 Hotelübernachtungen für 150,- EUR im Monat werden anstandslos anerkannt, bei der Miete von 750,- EUR wird sich dermaßen angestellt.

Ist das jetzt die krampfhafte Suche nach irgendeinem Fehler des steuerpflichtigen oder kommt das FA damit durch?

Steuern
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