Darf Kfz-Versicherung weniger zahlen als im Gutachten geschrieben ist?
Meiner Schwester ist einer ins Auto gefahren und sie hat ein Gutachten erstellen lassen. Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich, meiner Schwester die volle Summe zu begleichen, die auf dem Gutachten ausgewiesen ist. Darf die Versicherung das einfach? Muss sie sich nicht an die Gutachten halten? Denn wofür hat man denn schließlich ein Gutachten?
2 Antworten
Wer hat denn das Gutachten erstellt? Doch ein von Deiner Schwester beauftragter Gutachter und da sagt sich die Versicherung: "Der ist parteiisch, dessen Gutachten folgen wir nicht". Das machen Versicherungen gern und oft, denn es spart Geld. Da bleibt dann nur der Gang zum Anwalt und die Klage vor Gericht. Das beauftragt dann einen eigenen Gutachter. Wenn man Glück hat, dann bestätigt das das Privatgutachten. Wenn man aber Pech hat, dann sollte man wenigstens das Glück haben, eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen. Ansonsten nämlich hat man zum Ärger auch noch die Kosten.
.. wenn sie das Auto rep. lässt erstattet die Versicherung bestimmt den Rest (nach Vorlage der Rechnung) ansonsten behält sie mit Sicherheit die MwSt. ein und evtl. noch einen Abschlag.