Teilkaskoversicherung: Darf ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wagen weiter fahren?
Hallo mal wieder.
Erstmal die Situation. Mein Zweitwagen (fährt meine Freundin, Teilkasko versichert) ist bei einem Unwetter beschädigt worden. Ein Baum ist auf den Wagen gekippt.
Lt. Gutachter vermutlich ein wirtschaftlicher Totalschaden da das Dach stark beschädigt ist und mehrere Beulen in der Seite des Wagens.
Auf die Frage, ob der Wagen den Sicherheitsmängel durch den Schaden hätte, also nicht mehr Verkehrssicher sei, sagte uns der Gutachter, das der Wagen in Verkehrssicherheit keineswegs eingeschränkt sei, der Wagen könnte ohne Bedenken weiter gefahren werden.
Da wir vermutlich nicht mehr so viel für den Wagen bekommen, würden wir gerne das Geld der Teilkaskoversicherung, die hier einspringt, beiseite legen, noch was sparen bis wir ein bischen mehr Geld zusammen haben und ein vernünfitiges Fahrzeug wieder kaufen, wenn genug gespart ist.
Bis dahin wollten wir den beschädigten Zweitwagen weiter fahren und ganz normal angemeldet lassen bei unserer bisherigen Versicherung.
Da ich diesen Fall aber so noch nicht hatte, ist meine Frage... ist das in Ordnung wenn die Versicherung uns den Wiederbeschaffungswert auszahlt und wir den Wagen trotzdem weiter fahren ohne die Schäden reparieren zu lassen? Oder gibt das Ärger, daß die Versicherung sagt... Geld wurde nicht für Reparatur eingesetzt oder ähnliches.... und Wagen wird weiter gefahren?
Vielen Dank schonmal für euere Hilfe :)
Gruß Micha
3 Antworten
wenn der Wagen verkehrssicher ist, dann kannst du den weiterfahren. Die Versicherung zahlt den ermittelten Betrag aus. Zur Reparatur ist man nicht gezwungen.
Selbstverständlich darfst Du den Wagen weiterfahren.
Bei Totalschaden wird abgerechnet: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Der Restwert (also das Auto) verbleibt natürlich bei Dir und Du kannst dann damit auch machen, was Du willst (z.B. selbst instandsetzen).
Vielen Dank euch beiden :)
Dann bin ich soweit beruhigt....