Kann ich beim Wechsel der KFZ Versicherung die SF-Klasse von der alten Versicherung mit zur neuen Versicherung nehmen?
Hintergrund ist, das ich bei der R+V direkt in die Klasse 1/2 einsteige und dadurch knapp 50 Euro Jahresbetrag Ersparnis habe im Gegensatz zur HUK SF0, nach 1 Jahr würde ich aber zur HUK wechseln, weil dort die SF Rabatte größer ausfallen, angenommen ich habe in dem einen Jahr keinen Schaden gemeldet, kann ich dann höchsten SF Klasse 1/2 oder dann sogar 1 mit zur HUK rübernehmen, muss die HUK das anerkennen oder kann sie mich bei 0 einstufen, lohnt das wegen 50 Euro?
1 Antwort
Nein, gewährte Höhereinstufungen beim Schadensfreiheitsrabatt kann man bei einem Wechsel der Versicherung nicht mitnehmen. Beim neuen Versicherer wirst Du also normal eingestuft.
Diese Vergünstigungen sind eben kein Geschenk, sondern ein Instrument zur Kundenbindung.
Merksatz: Fremde Unternehmen schenken Dir nichts ohne Eigeninteresse.
Wenn Du von der ersten Versicherung am Anfang bei SFK 1/2 eingestuft wirst, obwohl eigentlich nur die offiziellen Voraussetzungen für SFK 0 vorlagen, beginnt Dein Zähler bei der neuen Versicherung halt bei SFK 0 (zum Zeitpunkt, ab dem die schadensfreien Jahre zählen). Nur die erste Versicherung gewährt diese Einstufung, die über den Regeln liegt.
Also eine Sondereinstufung, verstehe , danke, ne dann bleibe ich bei der HUK danke
Was heißt normal eingestuft? Wenn ich SF 20 bin bei Versicherung A und dann zu B wechsele dann fange ich als Fahranfänger wieder bei SF 0 an? Warum wird dann immer gefragt ob ich schonmal versichert war?