unfall durch ausweichen eines wildes
wer kann mir bitte antworten. meine tochter hat einen unfallschaden am auto,da sie einem reh ausgewichen ist.und ist in die leitplanken. hat es nun der versicherung gemeldet.diese will aber nur zahlen wenn sie haare vom wild nachweisen kann sie hat es nicht berührt um nicht größeren schaden zu verursachen und selbst verletzt zu werden. muß die versicherung bezahlen. sie hat teilkasko. danke für eure antwort
2 Antworten
Schon in der Fahrschule bekommt man beigebracht, wie man sich bei einem möglichen Wildunfall zu verhalten hat. Und immer wieder weichen Fahrer aufgrund falscher Tierliebe in unbeherrschbaren Fahrmanövern aus und gefährden sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. In solchen Fällen deckt nur eine Vollkasko die Fahrschwächen des Fahrers.
Ich selbst hatte schon mehrere Wildunfälle, aber die Schäden am PKW waren immer nur kleinerer Art.
Bei der Teilkasko sind die Versicherungsbedingungen trickreich - ein Haarwildschaden wird nur dann erstattet, wenn es einen Schaden durch das Haarwild gibt, also einen Zusammenstoß mit dem Tier gegeben hat.
Ein Schaden durch das Bremsen, oder Ausweichen wird nicht bezahlt - der Halter bleibt auf den Kosten sitzen. Es geht dann um den sog. Rettungskostenersatz und da ist die Beweispflicht beim Fahrer bzw. Kfz Halter.
Ohne polizeiliches Protokoll gelingt das nie.