Wer ist Eigentümer, wenn ein gestohlenes Kfz wieder auftaucht?
Ein Auto wird gestohlen; die Versicherung entschädigt den Eigentümer. Dann taucht das Auto wieder auf.
Wer ist jetzt Eigentümer des Autos? (Ich tippe darauf, dass es nach wie vor der alte Eigentümer und nicht die Versicherung ist.)
Was geschieht mit der Entschädigung? Muss die zurück gezahlt werden oder hat die Versicherung jetzt "irgendwie" das Recht auf Eigentümerschaft an dem Auto?
2 Antworten
Taucht das Auto innerhalb eines Monats nach der Schadensmeldung wieder auf, erhält der Versicherte sein Fahrzeug in der Regel zurück.
Bleibt das Auto verschwunden, zahlt die Versicherung nach Monatsfrist den Wiederbeschaffungswert, also das Geld, das der Kunde benötigt, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen zu können.
PS. Auch die Huk sagt, dass die Versicherung automatisch Eigentümerin des Pkw wird, wenn das Diebstahlauto nicht innerhalb eines Monats wieder beim Kunden steht. Taucht das Auto später wieder auf, verkauft die Versicherung es weiter – allerdings nur an Händler, nicht an Privatleute.
Vier Wochen nach Schadensregulierung ist das Eigentum auf den Versicherer übergegangen, der es verwerten darf.
Das kann man nun in den Versicherungsbedingungen leicht selbst nachlesen :-)
G imager761
Vier Wochen nach Schadensregulierung ist das Eigentum auf den Versicherer übergegangen,
Woher hast Du das denn? Das ist, um Deine Standardformulierung zu nutzen, absoluter Quatsch!
Ist das bei einem in der Hausratversicherung mitversicherten Fahrrad auch so?
Uns ist gestern ein 12 Jahre altes aber damals 1.200 € teures Fahrrad gestohlen worden.