Welche Kriterien sind ausschlaggebend für Kfz Versicherung um Totalschaden am Auto zu bestätigen?
Hat da jede Versicherung andere Vorgaben wann sie einen Totalschaden als solches akzeptieren oder gibts einheitliche Richtlinien, zB Achse gebrochen = Totalschaden?
4 Antworten
wenn ein Auto 50.000 Euro kostet, die Achse 2.500 Euro, der Wagen noch relativ neu ist, dann leuchtet jedem ein, dass das kein Totalschaden ist.
Wenn hat man einen Totalschaden? Man hat einen, wenn der Restwert des Wagens + Reparaturkosten höher ist als der Marktwert eines Ersatzwagens mit ähnlicher Ausstattung.
Ich hatte mal einen Fall: ein Bekannter und ich hatten denselben Wagen im Sinne Modell. Er hatte Allrad und ein Paar Extras, die ich nicht hatte. Wir hatten beide einen Schaden, die Schadenssumme ähnlich. Meiner war ein wirtschaftlicher Totalschaden, seiner nicht. Grund: mein Wagen wäre auf dem Markt günstiger wiederbeschaffbar als seiner.
Beides waren sehr alte Autos. Der Schaden je 6.000 Euro. Er hat die 6.000 bekommen, ich nur 3.000, weil das Ersatzfahrzeug auf dem Markt einen unterschiedlichen Wert hatten.
Das ganze war keine Angelegenheit a la pi-mal-Daumen, sondern durch Gutachter bestätigt.
Verstanden?
Sicher wird ein fast neuer 7er BMW mit gebrochener Achse kein Totalschaden sein.
Es ist für den geschädigten i.A. nicht erstrebenswert, dass sein Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wird. Meistens ist er mit dem dann erstatteten Betragfür den Zeitwert nicht in der Lage,sich ein adäquates Fahrzeug zu beschaffen.
Die Versicherung stuft einen Schaden nach einer Begutachtung durch einenSachverständigen ein, der den Zeitwert des (unbeschädigten) Fahrzeugs gegen die Reparaturkosten setzt.
Ich glaube Du hast überhaupt keine Vorstellungen wie ein möglicher Total-Schaden ermittelt wird. Zuerst wird ein Gutachten erstellt über den Zeitwert des Fahrzeugs. Dann wird ein Gutachten über die voraussichtlichen Reperaturkosten erstellt. Dann wird in einer Börse für Unfallfahrzeuge der Wert des unreparierten Fahrzeugs ermittelt. Ein Totalschaden ist bereits gegeben wenn die Reperaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen. Der Restwert für den Schrott (unreparietes Fahrzeug mit Schaden) wird natürlich vom Restwert abgezogen.
Ein Totalschaden ist ein Sachschaden, der technisch nicht mehr behoben werden kann bzw. bei dem sich eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht lohnt. Derartige Schäden treten häufig an Fahrzeugen auf, die in schwere Unfälle verwickelt worden sind. Technischer Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die Beschädigungen derartig erheblich sind, dass eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes nicht mehr möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Wirtschaftlicher Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die entsprechenden Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Aber auch schon dann, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen, spricht man von wirtschaftlichem Totalschaden. http://de.wikipedia.org/wiki/Totalschaden