Schadensregulierung bei nicht gemeldeten Vorschäden?
Hallo,
ich hatte vor kurzem einen Schaden an meinem Auto ohne den Unfallverursacher ausfindig machen zu können. Ich habe die Polizei am Unfallort informiert und sie haben den Schaden aufgenommen. Da ich nur Teilkasko versichert bin habe ich den Schaden nicht meiner versicherung gemeldet.
Jetzt zu meiner Frage, ich will den Schaden selbst beheben. wenn jetzt wieder ein schaden an der gleichen Stelle passieren sollte z. B. durch einen feststellbaren Dritten, aber die Versicherung mitbekommt das da schon ein Vorschaden war, (bzw. Ist das möglich? Schaden wurde nur von der Polizei aufgenommen.) bei dem aber durch den neuen Schaden nicht mehr nachweisbar ist, ob der Vorschaden beseitigt wurde oder nicht. (Vorschaden wird ja von mir selbst behoben, ohne dass ich dafür eine Rechnung etc. von einer Werkstatt habe.) Bekomme ich dann eine ganz normale Schadensregulierung oder muss ich im falle eines neuen schadens Nachweise über eine professionelle reperatur in einer Werkstatt erbringen? Bzw. ist der nicht gemeldete Vorschaden überhaupt relevant bei einem erneuten Unfall?
Zum Schaden selbst, mehrere Kratzer und ein 4cm Riss in der vorderen Stoßstange.
Ich bin dankbar für jede Hilfe.
Gruß
2 Antworten
wie sind denn die Kratzer und der Riss entstanden?
wenn du dir die selbst beigebracht hast, dann zahlt die Teilkasko das nicht, das wäre ein Fall für die Vollkasko.
Ich hatte deine Frage etwas falsch gelesen.
also deine Vers. weiß nichts von Kratzern und einem Riss, solltest du das nun selbst reparieren, also nicht ganz Fachmännisch und es passiert an gleicher Stelle ein Schaden durch Dritte, na dann zahlt die gegnerische Vers. den entstandenen Schaden, da wird ein Kratzer bestimmt nicht ins Gewicht fallen wenn z.B die Stoßstange komplett getauscht werden muß.
Würde ich damit nicht einen Vorschaden, der von der Polizei dokumentiert und Fotografiert wurde verschweigen? Wenn der nächste mir nur einen kleinen Parkrempler verpasst und dort auf einmal ein Loch in der stoßstange ist, wäre es glaube ich nicht so plausibel. Dann kommen doch bestimmt fragen auf zum Vorschaden bzw. dessen Reperatur um alte von neuen schäden trennen zu können.
dann kannst du ja sagen was der Vorschaden war, du kannst dir aber auch das Leben etwas einfacher machen und nicht über Sachen nachdenken die in 1 Million Jahren nur 1 x vorkommen.
Ich möchte mich halt ungern strafbar für ein paar Kratzer machen. Oder beim nächsten unfall wieder kein Geld bekommen.
Ist der Vorschaden noch da, musst Du das melden und dann wird das bei der Regulierung mit berücksichtigt.
Nur wenn Du das nicht machst, machst Du dich strafbar, bist dann ein Betrüger.
Und:
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung ist in den meisten Fällen sehr wohl in der Lage, Vorschäden zu erkennen!
Jemand ist mir rein gefahren und hat Fahrerflucht begangen. Laut meiner Versicherung ist das bei meiner Teilkasko nicht versichert. Also habe ich es logischerweise auch nicht gemeldet.