Garagen-Tarif bei Kfz-Versicherung - darf man trotzdem auf der Straße parken?
Wenn man eine Garage hat, dann kann man bei der Kfz-Versicherung einen günstigeren Garagen-Tarif bekommen. Aber bedeutet das automatisch, dass man auch nie auf der Straße parken darf? Was ist beispielsweise, wenn man gar nicht zu Hause übernachtet, sondern unterwegs ist? Das ist doch wohl kein Problem, oder doch? Danke
3 Antworten
Im Normalfall sollte Dein Wagen natürlich nachts in der Garage stehen, aber wenn Dein Auto mal über Nacht draußen bleibt und es wird z.B. aufgebrochen, oder entwendet, wirst Du der Versicherung bestimmt nicht sagen, das Du keine Lust hattest, den Wagen in die Garage zu fahren - oder? Jeden anderen plausiblen Grund lässt Die Versicherung nämlich gelten. Und irgend etwas fällt immer mal an - und sei es nur, das Du eingeschlafen bist!
Das würde die Versicherung natürlich gerne sehen. Noch lieber wäre es ihr aber, wenn man das Auto erst garnicht mehr aus der Garage holen würde. Der Regulierungsaufwand für die Versicherung würde enorm sinken. Auch ich habe einen Garagentarif in meinem Vertrag. Da sich der Versicherungsordner aber 3 m von meinem jetzigen Standort entfernt befindet und ich offengestanden zu faul bin aufzustehen, sage ich aus der Erinnerung nur mal, dass da auch was von "Nacht" steht und Parken tagsüber dann wohl auch kein Problem ist. Und selbst das mit der Nacht ist bei dringendem Anlaß wohl flexibel zu handhaben. Schau doch einfach mal in Deinen Versicherungsbedingungen nach. Oder, bist Du auch so faul wie ich?
Der Garagenrabatt wird gewährt, weil das grds. Risiko des Versicheres sinkt.
Solange der Grund des Rabattes besteht, darfst du den Wagen natürlich auch unterwegs oder beim Einkaufen in der Stadt auch draußen abstellen.
So wie eine Inspektionsfahrt oder gelegentliche Abholung durch die Frau nach einer Feier nicht unschädlich bei einem Alleinfahrerabatt wäre oder eine einmalige, geringfügige Überschreitung einer Wenigfahrer-Jahresfahrleistung die Versicherung im Schadensfall von Leistung befreit.
Nur wenn die Gründe dauerhaft wegfallen oder sich langfrsitig ändern, musst du das mittteilen und/oder die Versicherung kann Beiträge aus Nichtvorliegen des Rabattgrundes eben nachfordern.
G imager761