Der Fall ist wie folgt: Ich habe zwei Kfz auf meinen Namen zugelassen und auch versichert. Mit dem Erstfahrzeug (Haftpflicht und TK) hatte ich einen Schaden der reguliert wurde. Daraufhin wurde der Vertrag per 01.01.17 zurück gestuft von SF-Kasse 27 auf 13, was mich über die Jahre ca. 800,- Euro kosten wird. Das Zweitfahrzeug (Haftpflicht und VK) hat noch immer SF-Klasse 27 bei der Haftpflicht und SFK 12 bei der VK.

Meine Ehefrau hat ebenfalls ein Kfz, welches auf sie zugelassen und versichert ist. Ihr Fahrzeug wird jedoch in Kürze veräußert oder verschrottet. Sie hat SFK 19.

Kann ich meinen Erstwagen ummelden auf meine Ehefrau und ist dann ihre SFK bei der Versicherung maßgeblich, wenn sie den Vertrag neu schließt? Ist ein Halterwechsel überhaupt nötig oder kann ich meinen Vertrag einfach kündigen und meine Ehefrau als neuer Versicherungsnehmer mit ihrer SF-Klasse eintreten? Mein Zweitfahrzeug wäre dann mein Erstfahrzeug. Bleibt der aktuelle SFK auf dem Vertrag erhalten oder nimmt wird hier die SF-Klasse des urspünglichen Erstfahrzeugs genommen?

Danke & viele Grüße