Habe mit EVB nummer der Gesellschaft A Auto zugelassen, dann Vertrag widerrufen und bei Gesellschaft B Vertrag unterschrieben. Gesellschaft B hat ab Vertragsabschluß EVB nummer bei der ZUlassungsstelle hinterlegt, da sie keine rückwirkende Deckung aussprechen. und Gesellschaft A hat ihre EVB Nummer ab Zulassung widerrufen.Nun ist eine Lücke von ein paar tagen.Bekomme ich deshab Ärger?