Was tun wenn Jobcenter Wohnung ablehnt aber schon gekündigt wurde und neuen Vertrag unterschrieben?
Hallo mein Freund ist seid kurzen aus gesundheitlichen Gründen erstmal Arbeitslos.
ich bin in Elternzeit mit meinen 2 Kindern (3 Monate und 1,5j), davor habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und bekomme auch vom Amt Geld.
Mit dem Amt wurde auch besprochen das ich schon in der Schwangerschaft umziehen darf da wir leider ein knappes Jahr gesucht haben und erst jetzt was gefunden habe… wusste ich nicht das man erst nach der Bestätigung vom Amt unterschrieben darf den Mietvertrag, mir wurde es auch nicht gesagt in meiner jetzigen Wohnung habe ich beim Einzug kein Geld vom Amt bekommen.
(wir leben derzeit noch getrennt mein Freund/Vater der Kinder) ich wohne mit denen 2 in einer 44qm Wohnung wo der Balkon auch mit angerechnet wurde, es ist wirklich eng!
Die neue Wohnung ist ca.50€ über der Bruttokaltmiete mein neuer Vermieter würde auch 30€ runter gehen. Somit nur 20€ zu viel.
wie ist es jetzt dürfen wir umziehen (1.2.23) da ich gekündigt habe und schon unterschrieben habe wissen wir nicht was tun…..
hoffe jemand kann weiter helfen!!!
2 Antworten
Du hast vorher gewußt, daß Du den neuen Mietvertrag erst unterschreiben darfst, wenn das Jobcenter dem zustimmt. Da gibt es auch keine Ausrede "nicht gewußt".
Daß bei Mietverträgen der Balkon teilweise in Anrechnung gebracht wird ist allgemein bekannt! Sich einfach an das Gesetz halten, wenn man Sozialleistungen vom Staat beansprucht. Dass dies nicht leicht ist, dem stimme ich zu, da zum Jahreswechsel die Umstellung auf Bürgergeld stattgefunden hat und die beteiligten Ämter noch nach ausgebildetem Personal suchen,
Indem man sich sebst Informiert! Nicht alles wird einem auf dem "goldenen Löffel frei Haus" serviert.
Nein das wussten wir nicht, sonst hätten wir ihn nicht untero
Wenn Sie den neuen Mietvertrag schon unterzeichnet haben, dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig als umzuziehen. Das JobCenter muss den angemessenen Teil der Miete ohnehin übernehmen. Zu den Umzugskosten kann ich nichts sagen. Ohne Bestätigung werden diese i.d.R. nicht übernommen.
Sobald neue Miete nicht mehr bezahlt wird, sofort das Sozialgericht kontaktieren. Auf der Webseite haben die Vordrucke, dort müsste es einen Vordruck für Klage geben. Es reicht auch eine formlose Klage. Muster gibt es im Netz auch kostenfrei.
Wenn es keinen sagt Woher soll man es wisswn