Antrag Erstausstattung Jobcenter: muss ich nachweisen, dass es sich um meine ersten eigenen Möbel handelt?
Ich habe beim Jobcenter einen Antrag auf Erstausstattung gestellt. Dies ist bereits meine dritte Wohnung, allerdings erst meine erste ohne Möbel und auch mein erster Antrag auf Erstausstattung wohlgemerkt. Beide anderen Wohnungen vorher waren möbliert.
Nun fordert das Jobcenter von mir einen Nachweis von meinem alten Vermieter, dass meine Wohnung vorher möbliert war. Bin ich gezwungen diesen zu erbringen? Die Kontaktaufnahme gestaltet sich nämlich etwas schwierig. Was soll ich machen? Mir steht doch eine Erstausstattung zu. Beziehe nur Bürgergeld und habe leider sonst keine Einnahmen.
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