defektes Iphone über ebay Kleinanzeigen erworben, muss Käufer Kaufbetrag zurückerstatten?
Hallo zusammen,
ich habe gestern Morgen über ebay Kleinanzeigen ein Iphone erworben. Im Text stand nur:
Verkaufe mein IPhone...
... GB
Farbe...
Akku Kapazität siehe Fotos...
Mehr nicht. Also er hat eine Garantie oder Rücknahme nicht schriftlich "wegen Privatverkauf" o.ä. ausgeschlossen. Ich habe das Handy persönlich abgeholt und wir haben es zusammen eingeschaltet. Es war auf Werkseinstellungen zurückgesetzt. So konnten wir also lediglich testen ob es halt angeht. Auf Nachfrage hat er mir (ich war übrigens alleine dort) bestätigt das alles funktioniert. Wir haben es dann Abends angeschlossen, und mussten dann irgendwann feststellen das die Lautsprecher kaum funktionieren (sehr leise und undeutlich) und die Hörmuschel scheinbar kpl. ohne Funktion ist (Gesprächspartner sind garnicht zu hören).(laut Google ist es ein bekanntes Problem bei dem Modell).
Verkäufer sagte auf Rückfrage natürlich das bei Ihm noch alles funktioniert hat und da er nicht wüsste was in der Zwischenzeit mit dem Handy passiert ist und es daher auch nicht zurücknimmt.
Habe ich rechtliche irgendeine Chance auf Rückerstattung oder kann ich mir alle Mühen sparen?
1 Antwort
Auf Rückerstattung (Widerruf) hast Du bei Privatkäufen grundsätzlich keinen Anspruch.
Hat der Verkäufer die Gewährleistung jedoch nicht ausgeschlossen, dann hast Du die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und Du musst den Mangel dem Verkäufer melden und ihn auffordern, diesen zu beseitigen!
Hierfür hat dieser max. zwei Versuche.
Danach kannst Du vom Kauf zurücktreten. Dann muss alles rückabgewickelt werden.
Nur wenn der Verkäufer sich nachweisbar weigert, den Mangel zu beseitigen, kannst Du auch sofort zurücktreten.