Versehentlich falsche Zeitangabe Lebenslauf?
Hallo zusammen,
ich habe meine letzte Arbeitsstelle die ich 4 Monate hatte, wurde mir gekündigt. Beim Lebenslauf habe ich versehentlich nicht die Zeitangabe geschrieben, sondern arbeitssuchend. Nun habe ich ein Vorstellungsgespräch bekommen und lief gut. Sie wollen mich nehmen. Jetzt habe ich den Personalbogen den ich ausfüllen muss , habe jetzt erst festgestellt das diese Zeitangabe fehlt im Lebenslauf.
Da seit 1.1.2023 der Arbeitgeber auch die Angabe im Falle einer Kündigung elektronische BEA die letzten zwei Arbeitgeber angeben muss im Personalbogen, bin ich total verzweifelt.
Mir ist aber erst jetzt aufgefallen das mein Lebenslauf die letzte Zeitangabe fehlt.
Was mache ich jetzt?
Soll ich die Personalabteilung darüber informieren das mir ein Fehler unterlaufen ist oder soll ich gar nichts machen.
Das ist mir noch nie passiert und es ist mir so unangenehm.
Arbeitsvertrag ist befristet auf ein Jahr, unterschrieben aber noch nicht abgegeben.
Im voraus schon mal Danke für die Tipps und Ratschläge
1 Antwort
Gar nicht so einfach zu verstehen deine Zeilen - eigentlich gar nicht.
Allerdings hätte ich eine Gegenfrage:
"Da seit 1.1.2023 der Arbeitgeber auch die Angabe im Falle einer Kündigung elektronische BEA die letzten zwei Arbeitgeber angeben muss im Personalbogen, bin ich total verzweifelt."
Das ist mir neu. Kannst du diesen Passus mal näher und verständlich erläutern?
Du schreibst aber, dass der letzte Arbeitgeber die beiden Arbeitgeber davor auch angeben muss. Und dies halte ich für nicht plausibel. Und dies geht aus deinem letzten Kommentar auch nicht hervor. Auch ist unklar, ob der Arbeitnehmer eine Kopie der Arbeitsscheinigung zwecks Prüfung erhalten muss, da es nicht gerade wenige falsche Arbeitsbescheinigungen gibt. Aber dies kläre ich mit der Agentur für Arbeit. Zudem war es bisher Aufgabe des Arbeitnehmer die Arbeitsbescheinigung an die AfA zu übergeben.
Hallo Senior,
wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft oder Arbeitnehmer wurde gekündigt.
BEA-Verfahren: Ab 1. Januar 2023 müssen Unternehmen Bescheinigungen digital an die Agentur für Arbeit übermittelnDann giltet das BEA Verfahren.
Wichtiger Hinweis für Betriebe: Das elektronische Meldeverfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) ist ab dem 1. Januar 2023 für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtend. Damit ist es nicht mehr möglich, Arbeitsbescheinigungen ehemaliger Beschäftigter in Papierform an die Agentur für Arbeit zu übermitteln.