Versehentlich falsche Zeitangabe Lebenslauf?

1 Antwort

Gar nicht so einfach zu verstehen deine Zeilen - eigentlich gar nicht.

Allerdings hätte ich eine Gegenfrage:

"Da seit 1.1.2023 der Arbeitgeber auch die Angabe im Falle einer Kündigung elektronische BEA die letzten zwei Arbeitgeber angeben muss im Personalbogen, bin ich total verzweifelt."

Das ist mir neu. Kannst du diesen Passus mal näher und verständlich erläutern?


Kleyblatt 
Beitragsersteller
 28.02.2023, 08:17

Hallo Senior,

wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft oder Arbeitnehmer wurde gekündigt.
Dann giltet das BEA Verfahren.

BEA-Verfahren: Ab 1. Januar 2023 müssen Unternehmen Bescheinigungen digital an die Agentur für Arbeit übermitteln

Wichtiger Hinweis für Betriebe: Das elektronische Meldeverfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) ist ab dem 1. Januar 2023 für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtend. Damit ist es nicht mehr möglich, Arbeitsbescheinigungen ehemaliger Beschäftigter in Papierform an die Agentur für Arbeit zu übermitteln.

senior1  28.02.2023, 09:29
@Kleyblatt

Du schreibst aber, dass der letzte Arbeitgeber die beiden Arbeitgeber davor auch angeben muss. Und dies halte ich für nicht plausibel. Und dies geht aus deinem letzten Kommentar auch nicht hervor. Auch ist unklar, ob der Arbeitnehmer eine Kopie der Arbeitsscheinigung zwecks Prüfung erhalten muss, da es nicht gerade wenige falsche Arbeitsbescheinigungen gibt. Aber dies kläre ich mit der Agentur für Arbeit. Zudem war es bisher Aufgabe des Arbeitnehmer die Arbeitsbescheinigung an die AfA zu übergeben.