Hallo!
Von NOV 2004 - APR 2007 Handelsvertreter n. HGB §84. Ich habe Storno-Reserve-Konto bei meinem Vertrieb, auf dem ca. 5% meine Provisionserlöse als Sicherheit hinterlegt wurden. Nach Ablauft der Haftungszeit, hab ich mir nun 1200 EUR auszahlen lassen (08.2010).
Nun will ich für 2006 + 2007 meine Steuererklärung machen ("bald" dran :-) ). Es entstehen Buchhaltungskosten von 350 EUR f. 2006 u. 125 EUR f. 2007.
Fragen:
1) Kann ich die Bh-kosten die in 2010 entstanden sind, in 2006 + 2007 "reinrechnen lassen", da sie ja diesen Jahren zuzuordnen sind?
2) Oder wäre es besser diese erst für 2010 "aufzuheben". Schließlich hatte ich ja in 2010 die Auszahlung 1200 EUR, welche ich um genannte Kosten in summe 475 EUR mindern könnt, oder?
3) Kann ich die Einnahmen aus ehemaliger Selbständigkeit in 2010 überhaupt als "EK aus Gewerbebetrieb" deklarieren, obwohl ich ja mein Gewerbe längst abgemeldet hatte? Oder wären das nun "Sonstige Einnahmen".
Meine "Rest-Reserve" ist noch 275 EUR und wird 2011 frei.
4) Wenn ich hier 250 EUR in 2011 u. 25 EUR in 2012 auszahlen lasse, kann ich diese dann evtl. als "Sonstige Einnahmen" deklarieren u. somit die Freigrenze gem. § 22 Nr. 3 EStG von 256 Euro im Kalenderjahr unterschreiten?
Herzlichen Dank für die Auskünfte und
Gruß aus dem Schönen REGENSBURG!!