Gehört (vor der Eheschließung) verliehenes Geld zum Anfangsvermögen?
Hallo! Ich möchte gerne wissen, ob bei der Berechnung des Zugewinns die folgenden Fälle zum Anfangsvermögen hinzugerechnet werden oder nicht:
1. An Dritte verliehenes Geld, das man zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht zurückbekommen hat.
2. Geld, das vor der Eheschließung auf das gemeinsame Konto überwiesen wurde.
Vielen Dank im Vorab für die Hilfe!
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