Bewegungslicht im eigenen Eingang anbringen?

3 Antworten

Du musst deinen Vermieter um Zustimmung bitten, es sei denn, der Weg vor deiner Wohnung gehört mit zur Mietsache. Da keine Aufzeichnungen erfolgen, sehe ich hier aber datenschutzmäßig auch überhaupt keine Probleme.

So wie Du schon fragst, ohne uns weitere wichtige Informationen zu geben, vermutlich dann wohl eher nicht!

Was befindet sich denn vor deiner Haustür? Von dieser Antwort dürfte die richtige Antwort maßgeblich abhängen.

Hast du ein Einfamilienhaus gemietet oder vor deiner Haustür befindet sich nur der Zugang zu deiner Wohnung, so ist das anders zu bewerten als wenn andere Parteien da ihren Zugang haben.


Icke54 
Beitragsersteller
 03.03.2023, 19:49

Vor meiner Tür befindet sich nur der Zugang zu meiner Wohnung, genau.