Darf die tatsächliche Eingruppierung niedriger als die Eingruppierung der Stellenausschreibung ausfallen?
Darf eine Stelle die mit Eingruppierung 9b ausgeschrieben wurde, bei einem internem Stellenwechsel dann anschließend nur mit Entgeltgruppe 8 vergütet werden?
2 Antworten
Wenn du die Voraussetzungen für die Stelle nicht erfüllst, dir die Stelle aber dennoch gegeben wurde, z. B. mangels anderer Bewerber oder weil du menschlich "gepasst" hast, darf die Eingruppierung anhand deiner fehlenden Qualifikation angepasst werden, bzw. die Stelle wird neu bewertet, weil du beispielsweise gewisse Aufgaben aufgrund fehlender Qualifikation nicht machen kannst. Das muss aber VORHER festgelegt werden. Es gilt auch zu unterscheiden zwischen Beamten und Angestellten. Wenn ein Angestellter auf die Stelle eines Beamten wechselt und umgekehrt, wird die Eingruppierung häufig angepasst. Das sind aber Dinge, die du VOR dem Stellenantritt erfährst, spätestens bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Dann kannst du ja immer noch ablehnen.
Du kannst die Stelle ablehnen oder zum schlechteren Tarif annehmen und dann auf die nächste Höhergruppierung in ein paar Jahren warten. Welche Gehaltsstufe hast du denn bisher? Eine Diskussion über die Eingruppierung ist sinnlos aufgrund deiner "qualitativen" Voraussetzungen. Es ist zwar die gleiche Arbeit, aber als erfahrene Verwaltungsfachwirtin weiß ich, dass Personen mit fehlenden Qualifikationen für die gleiche Arbeit dann dreimal so lange brauchen, bei Kollegen ständig nachfragen, damit deren Arbeitszeit blockieren, eine wesentlich längere Einarbeitungszeit benötigen oder schlichtweg eine Reihe von Fehlern machen. Welche Argumente kannst du denn liefern, die beweisen, dass du die Arbeit genauso gut wie der Vorgänger ausüben kannst? Vermutlich keine? Darüber mal bitte nachdenken und seine eigenen Fähigkeiten realistisch einschätzen.
Bisher war es EG6 Stufe 3. Ich habe mich auch nur beworben, weil ich von der anderen Abteilung explizit angesprochen und abgeworben wurde und man mir gesagt hat, das ich die 9b ohne weiteres bekomme, da auch die anderen Quereinsteiger 9b haben.
Langsam weiß ich auch nicht mehr, wer hier tatsächlich mein Ansprechpartner ist. Personalabteilung, oder Abteilungsleiter, oder schalte ich hierzu gar den Betriebsrat ein?
Fängt meine Stufenlsufzeit dann auch gleich wieder von vorne an oder läuft sie trotz Umgruppierung weiter?
Zunächst danke für deine Antwort. Tatsächlich geht es hier um ein Angestelltenverhältnis. Die Ausschreibung war intern und ich käme quasi als Quereinsteiger mit gefährlichem Halbwissen in die neue Abteilung. Dennoch ist die mir zukünftig abverlangte Tätigkeit ja die, wie sie zuvor mit einer Höhergruppierung ausgeschrieben wurde und ändert sich nicht. Auch der Abteilungsleiter hat einen Antrag auf eine Eingruppierung mit 9b gestellt. Doch die Personalabteilung will eine Unterschrift von mir zu einer Eingruppierung der Stufe 8. Jetzt weiß ich nicht, wie ich mich hier verhalten soll.