Trotzdem vollen Unterhalt überweisen?
Ich habe zum ersten diesen Monats meine allmonatliche Unterhaltszahlung für Februar 2023 an meine Ex Freundin geleistet, desweiteren auch gleichzeitig am selben Tag eine Extra Zahlung von 250€ an sie (Aufgrund finanziellem Notstand, da sie mit ihrer monatlichen Autofinanzierung im Rückstand war.)
Nun meine Frage. Darf ich diesen Betrag bei der nächsten Unterhaltszahlung entgegen rechnen? Oder ist dies Rechtswiedrig?
Überweisung wurde von mir gekennzeichnet mit Bemerkung (zum Auto bezahlen)
2 Antworten
Das kommt in der Tat ganz darauf an, welche Zweckbestimmung bei der Überweisung angegeben wurde. Der von Dir angegebene Verwendungszweck spricht leider nicht für einen Vorschuß auf Unterhalt, sondern eher für eine Schenkung. Da gäbe es dann nichts zu verrechnen. Dumm gelaufen.
Und noch etwas: Der Unterhalt steht dem Kind zu. Ein Rückzahlungsanspruch aber wäre gegen die Mutter zu erheben. 2 unterschiedliche Personen. Aufrechnung unmöglich.
2 unterschiedliche Personen. Aufrechnung unmöglich.
Soweit das Darlehen im Verwendungszweck spezifiziert wurde, gebe ich Dir Recht.
Selbstverständlich kannst Du Dein diesmonatiges Privatdarlehen - soweit dies deutlich als ein solches deklariert wurde - jederzeit gegenrechnen.