Selbstständig. Fahrt vom Kunden nach Hause?

Hallo, folgendes Szenario.

Ich bin in der Reingiung selbstständig. Somit Fahre ich jeden Tag zu unterschiedlichen Kunden.

Teilweise fahre ich von Kunde zu Kunde, teilweise aber auch von einem Kunden nach Hause und dann einige Stunden später wieder los zum nächsten Kunden.

Zwei Szenarien als Bspw.

1: Von der Wohnung -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 1. Kunden -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 2. Kunden -> Fahrt nach Hause.

2: Von der Wohnung -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 1. Kunden -> Fahrt nach Hause

Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 2. Kunden -> Fahrt nach Hause.

Meine Frage ist nun folgende: Da ich ja meine Arbeit beim Kunden immer vor Ort ausübe bspw. wie ein Handwerke (Klempner und Co)

Ist ja jede Fahrt (Von Wohnung zum Kundne sowie auch von Kunde zu Kunde) zum Kunden hin eine betriebliche Fahrt, die ich im Fahrtenbuch dann als Betriebs bzw. Geschäftsfahrt eintrage.

Wie ist es mit der Fahrt wenn ich beim Kunden fertig bin und dann direkt nach Hause fahre (Da ich Einzelunternehmer bin ist meine Wohnanschrift auch gleich meine Hauptanschrift des Gewerbes) ?

Ich habe von einigen gehört das es auch als Betriebsfahrt zählt, da ich ja theoretisch die Fahrt in Ausübung meines Gewerbe tätige und dann wieder gleichzusetzen wäre wie eine Fahrt vom Kunden zum Betrieb (Büro).

Mein Finanzamt meinte aber das es als sogenannter Arbeitsweg deklariert werden muss. Sprich die Strecke Wohnung <-> Arbeit wie es bei einem Angestellten vorkommt der zur Arbeit ins Büro und von dort wieder nach Hause fährt.

Was ist denn jetzt richtig ? Ich hoffe auf Antworten von Fachleuten oder welchen die bereits Erfahrungen haben in diesem Bereich aufgrund der eigenen Selbstständigkeit.

Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Fahrtenbuch
Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs?

Hallo,

ich habe im Studium nebenbei Werbetexte für Agenturen geschrieben und dafür ein Gewerbe angemeldet und Rechnungen verschickt. Seit 5 Jahren arbeite ich aber angestellt und habe es immer versäumt, das Gewerbe abzumelden, was ich aber nun getan habe. Kenne mich mit betriebswirtschaftlichen Begriffen null aus und bin darum nun beim gerade erhaltenen Fragebogen des Finanzamts etwas ratlos, auch mit Googles Hilfe. Es wäre nett, wenn mir jemand kurz bestätigen könnte, dass ich alles richtig ankreuze. Ich habe keinerlei Anschaffungen für das Gewerbe gemacht, noch ist in den letzten 5 Jahren irgendetwas rein oder raus gekommen...

Also, folgende Angaben würde ich nun machen:

Frage 2: Der Betrieb wurde [x] "im Ganzen" [x] "auf Dauer eingestellt":

Frage 3. Der Betrieb [x] "wird unter Auflösung der stillen Reserven aufgegeben: Höhe der Teilwerte: 0 Euro, Höhe der Buchwerte: 0 Euro"

Frage 4: Folgende Wirtschaftsgüter sind in da Privatvermögen überführt: "keine, Buchwerte 0 Euro, Teilwerte 0 Euro"

Frage 5: Folgende Unterlagen sind beigefügt: keine

Frage 6: Der Umsatz aus der (Teil-)Betriebseinstellung: Hier weiß ich nicht weiter: Es gibt " [ ]wir erklärt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für _____" und "[ ] unterliegt als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer"
---> Aber ich habe ja keinen Umsatz aus der Einstellung? Einfach freilassen?

Frage 7: Zu Verpachtung, trifft nicht zu

Frage 8: Auf die Umsatzsteuerfreiheit "[ ] aller" oder "[ ] der folgenden Umsätze wird gemäß §9 UStG verzichtet"
--> Weiß ich auch nicht, einfach frei lassen?

Frage 9: Zu angestellten Arbeitnehmern, trifft nicht zu

Frage 10: Für Vorauszahlungszwecke: Es werden künftig folgender Einnahmen (Art, Höhe, Steuerabzufsbeträge, Zeitraum - mtl., jährl. -) erzielt:
--> Was kommt hier hin? Muss ich hier mein aktuelles Gehalt, Kindergeld, etc. angeben oder bezieht sich das auf Einnahmen aus anderen Selbstständigkeiten? Ich leiste ja keine Vorauszahlungen.

Vielen Dank für eure Hilfe!


Finanzamt, Selbstständigkeit
Werkstudent + selbstständig Tätigkeit, Studentenstatus?

Hallo, 

seit 3 Jahren (seit Studienbeginn) führe ich nebenbei ein Gewerbe in der Veranstaltungstechnik als Einzelunternehmer (Kleinunternehmerregelung und natürlich auch unregelmäßige Jobs, welche sich immer zwischen 5 und 6 Stunden bewegen inkl. Rechnungen schreiben, wie das halt mit der Selbstständigkeit so ist) und seit letztem Jahr März bin ich Werkstudent bei einer größeren Firma.

Von März bis September (Genau 26 Wochen) war ich bei dieser Firma auf 20h/Woche befristet angestellt (da ich schon fast mit meinem Physik Studium durch war und somit nur eine Vorlesung in diesem Semester hatte und habe teilweise an Wochenenden (von April bis September) als Tontechniker selbstständig gearbeitet (Insgesamt genau 5 Wochen unter dem Semester und im ganzen Beschäftigungszeitraum mit 20h/Woche 11 Wochen).

Zuvor habe ich das mit meiner Krankenkasse und dem Arbeitnehmer und der SBK (von der der Sozialversicherungsrechtliche Beurteilungsbogen für den Arbeitsvertrag kam) abgeklärt, dass es ca 20 Tage pro Jahr, bzw sogar nur 6 Tage pro Semester waren, an denen ich der Tontechnik nachgegangen bin und so bekam ich von allen Seiten die Rückmeldung, das ist okay..unter der Woche bleib ich ja dann bei den 20h/Woche..und in den Semesterferien ist es ja ohnehin unerheblich und die Mehrarbeit findet ja nur an den Wochenenden (Immer Samstags) statt.

Somit bin ich seitdem studentisch Krankenversichert für ca 90 Euro/Monat.

Ich bin innerhalb der Regelstudienzeit fertig geworden, von daher stand das Studium an sich nachweislich schon immer noch im Vordergrund und mein Notenschnitt liegt auch bei 2,0.

Seit Mitte September (befristet verlängert bis März) bin ich mit der Stundenzahl zurückgegangen auf 12h/Woche, von daher ist das mit dem am Wochenende arbeiten ohnehin kein Problem mehr, da ich mit einem Job am Wochenende unmöglich über die 20h/Woche kommen kann.

Aktuell schiebe ich jedoch etwas Panik, da ich im Internet gelesen habe, dass seit 2017 die Ausnahmeregelung mit mehr als 20h/Woche, wenn:

- nur an Wochenenden

- in den Abend/Nachtstunden 

- in der vorlesungsfreie Zeit

nicht mehr ohne weiteres gilt.

Ist es jetzt unter diesen Voraussetzungen möglich, dass ich meinen Studentenstatus nachträglich verliere und etwas für das letzte Jahr nachzahlen muss?

Falls das auf mich zukommt, habe ich die Stundenzahl ja nur von April bis Juli (also während des Semesters) überschritten und seitdem während des Semesters nicht mehr.

Verliere ich dann den Studentenstatus nachträglich komplett? Oder kann er mir nur für April bis Juli aberkannt werden und nachträglich normal weiter fortgeführt?

Aufs Jahr runter gerechnet sieht meine Selbstständigkeit wie folgt aus:

Monatl. gewinn (230 Euro), Arbeitszeit 3,5-4 Stunden. Jetzt habe ich beispielsweise von Januar bis Mai keinen einzigen Auftrag.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Krankenversicherung, Selbstständigkeit, Sozialversicherung, Werkstudent
Als Azubi Nebengewerbe Anmelden?

Hallo!
Ich bin 19 Jahre alt und Azubi aus Bayern. Meine monatliche einnahmen sind:
Ausbildung: €660 Netto, ~€520 Brutto (39 Stunden Woche)
Minijob (Samstagjob): €300 (8 Stunden Samstag)
OnlineJob: ~€1300 (18$/Stunde, 20 Stunden/Woche, €15600/Jahr)
Ausbildung+OnlineJob: €23520/Jahr

Jobbeschreibung: Ich darf 30 Adressen/Stunde überprüfen ob die richtig sind. Wenn nicht, dann korigieren. So einfach.

Meine Fragen:
1. Da es nur ein Auftraggeber ist, muss ich Neben- oder Hauptgewerbe anmelden?
2. Ein Monat habe ich schon gearbeitet, wenn alles zu kompliziert wird, würde ich gerne aufhören und schluss machen, wie sollte ich dann die €1300 die ich schon verdient habe versteuern? Gibt es irgendein Formular oder so irgendwas das man an Finanzamt schicken kann?
2.1. Da ich schon ein Monat gearbeitet habe, habe ich irgendwas gegen Arbeitszeit gesetz getan? Habe ich mich strafbar gemacht? (Die Gewerbeanmeldung kommt noch!, Nachanmeldung ist kein Problem.)
3. Wenn ich Hauptgewerbe anmelde, was ändert sich alles mit meiner Ausbildung? Ich will die umbedingt zu ende machen.

  • Dann käme ich nun auf das nächste Problem - die Krankenversicherung. Momentan bin ich noch bei der AOK familienversichert. Kann ich bei der Versicherung als Nebengewerbe "gesehen werden" wenn ich Hauptgewerbe anmelde? (https://www.aok-business.de/fachthemen/sozialversicherungsrecht/beschaeftigung-und-sozialversicherung/verwandte-themen/selbststaendig-und-arbeitnehmer/)

Für die Hauptberuflichkeit spricht:

  • Zeitaufwand von nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich, wenn das Arbeitseinkommen 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße übersteigt (2018 = 2.283,75 Euro).

Bei mir sind es nicht mehr als 20 Studen wöchentlich und das einkommen ist unter 75% von €2283 (€1300<€1712) Also nicht Hauptberuflich tätig.

Habe ich das jetzt alles soweit richtig analysiert oder fällt noch jemandem was ein, der sich mehr mit Steuern, Gewerbe, etc. auskennt?

Dankeschön!

Geld, Ausbildung, Gewerbe, Krankenversicherung, Selbstständigkeit, Steuern, Versicherung, Nebengewerbe
Steuererklärung als selbstständiger Handelsvertreter §84.1 HGB selber machen?

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich würde gerne Eure Einschätzung zu folgendem Thema hören.

Eventuell hat jemand auf diesem Bereich bereits Erfahrungen gesammelt und möchte ein paar Details veröffentlichen.

Der Sachverhalt lautet ist wie folgt:

Person A war bisher in einem Angestelltenverhältnis bei einer Bank. Die

Steuererklärung wurde mit Hilfe einer Software selbstständig erstellt,

da bis auf Werbungskosten und Versicherungen keine größeren Punkte zu

berücksichtigen waren.

Person A entschied sich nun das Angestelltenverhältnis zu verlassen und

als selbstständiger Handelsvertreter gem. §84.1 HGB für eine

Bausparkasse zu arbeiten.

Die generelle Frage lautet nun, wie aufwändig die Erstellung einer

Steuererklärung als selbstständiger Handelsvertreter im Vergleich zum

vorherigen Angestelltenverhältnis wird.

Ist es sinnvoll die Steuererklärung über einen Steuerberater zu machen,

oder kann man sich als Privatperson leicht in diese Thematik

einarbeiten.

Die neue Tätigkeit umfasst die selbstständige Vermittlung von Bausparproduktion auf Provisionsbasis im Außendienst.

Zusätzlich wird bei verschiedenen Bankfilialen ein Beratungsraum zur Verfügung gestellt, in welchen Person A arbeiten kann.

Die Beratung kann jedoch auch beim Kunden direkt erfolgen.

Laptop und Mobiltelefon werden dabei von der Bausparkasse gegen eine Gebühr gemietet.

Es werden keine weiteren Mitarbeiter in der Selbstständigkeit von Person A beschäftigt.

Es stellt sich auch generell die Frage, welche Ausgaben steuerlich angesetzt werden können, wie z.B.

  • Fahrzeug
  • Büroraum in der eigenen Wohnung (eventuell ein zusätzlicher stationärer PC)
  • Geräte wie Mobiltelefon und Laptop
  • Sonstige Büromittel

Es wäre schön, wenn jemand dabei weiterhelfen oder auf gute Artikel, Software etc. verweisen könnte.

Vielen Dank

Selbstständigkeit, Steuerberater, Steuererklärung
Krankenkassenbeiträge als nebenberuflich Selbstständiger?

Ich erziele meine Einkünfte als Kameramann in den lezten Jahren hauptberuflich als Angestellter in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Diese sind projektabhängig befristet. In den Zeiten zwischen zwei Arbeitsverhältnissen bin ich arbeitssuchend und lebe entweder von Leistungen der Agentur für Arbeit oder – falls ich keinen Leistungsanspruch habe - von den Ersparnissen der zurückliegenden Einkünfte! Vereinzelt kann es in Ausnahmefällen zu tageweisen Einkünften kommen, für die ich nebenberuflich Rechnungen stelle um die Zeiten zwischen den Angestelltenverhältnissen zu überbrücken. Diese Einkünfte liegen aber nachweislich deutlich unter meinen Einkünften als Angestellter. In den Zeiten der Nichtbeschäftigung versichere ich mich freiwillig in der Krankenkasse. Nun fordert die Krankenkasse eine sehr hohe Beitragszahlung für die vergangenen Monate. Offenbar hat sie mich als hauptberuflich Selbständig eingestuft. Zudem hat sie die Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit und den sozialversicherungspflichtigen Beschäftighungsverhältnissen addiert und auf 12 Monate umgerechnet. So liege ich monatlich immer über der Beitragsbemessungsgrenze. Ist das korrekt? Muss nicht von einer nebenberuflichen Tätigkeit ausgegangen werden (weniger Einkommen als bei meinen Angestelltenverhältnissen, wenige Stunden in der Woche, keine Angestellten) und müssen dann nicht die Einkommen die ich als Angestellter ( für die ich dann auch direkt Krankenkassenbeiträge zahle) und nebenberuflich Selbständiger getrennt voneinander betrachtet werden? Danke für ihre Antwort!

krankenkasse, Krankenversicherung, nebenjob, Selbstständigkeit
Minijob, Midijob und selbständiger Kleinunternehmer?

Was ist alles bei folgendem Fall zu beachten:

Minijob unter 450,- € brutto/Monat und gleichzeitig Midijob unter 850,- € brutto/Monat bei unterschiedlichen Arbeitgebern und gleichzeitig selbständig als Kleinunternehmer geschätzt bis zu 600,- € Umsatz/Monat

Für die Einkommenssteuer: Sind hierfür alle Einkünfte (Minijob, Midijob und Selbständigkeit) heranzuziehen?

Kann für den Minijob die 2 % Pauschsteuer veranschlagt werden, so dass man diese max. 450,- € nicht bei dem zu versteuernden Einkommen berücksichtigen muss?

Ist bei der Lohnsteuerklasse irgendwas zu beachten? Können Mini- und Midi-Job beide unter der Lohnsteuerklasse 1 laufen?

Die Sozialversicherungen sind ja über den Midijob abgedeckt. Da Mini- und Midijob zusammen auf über 850,- € kommen, werden jedoch für beide Sozialversicherungsabgaben fällig, richtig?

Ab wann müsste man sich für die Selbstständigkeit zusätzlich versichern, falls die Einnahmen aus der Selbständigkeit steigen? Gemessen am Umsatz oder am Zeitaufwand?

Darf man den beiden Arbeitgebern des Mini- und Minijobs zusätzlich dazu selbständige Leistungen in Rechnung stellen, wenn sich die Selbständigkeit nicht ausschließlich aus diesen Leistungen ergibt sondern auch noch andere Kunden bedient werden. Muss das in einem gewissen Verhältnis zueinander sein? Also die anderen Kunden überwiegen? Wenn ja, welche Maßeinheit (Entgelt oder Zeitaufwand) ist dafür ausschlaggebend?

Noch irgendwas zu berücksichtigen, das noch nicht angesprochen wurde?

einkommensteuer, Kleinunternehmer, Minijob, Selbstständigkeit, Sozialversicherung
Kiosk verkauft, Geld ist weg - ist Insolvenz die letzte Alternative?

Hallo zusammen,

Ich habe von Anfang des Jahres bis vor ein paar Tagen einen Kiosk geführt, den ich nun letztendlich verkaufen musste.

Da mein Vater eine Abfindung bekommen hatte, haben wir uns gedacht, dass wir einen Laden erfönnen könnten.

Leider hatte mein Vater auch zu dieser Zeit bereits Schulden, weswegen wir den Laden über mich laufen lassen mussten.

Nun haben wir nach langer Leidenszeit, beschlossen den Laden zu verkaufen. Beziehungsweise ich habe aufgegeben. Es herrschte so ein enormer Druck auf mir, sodass es mir auch gesundheitlich nicht mehr gut ging. In dieser Zeit ist auch das Verhältnis zu meinem Vater zerrüttet worden, dass sowieso von anfang an nicht gut war. Bereits zu Anfang hatten wir wenig Geld um den Laden vernünftig zu bewirtschaften, was alles erschwerte.

Nach langem hin und her, haben wir beschlossen den Laden zu verkaufen und alles hinter uns zu bringen.

Das eigentliche Problem nun ist , dass mein Vater mit dem Geld abgehauen ist. Nun kann ich meinen gewerblichen und privaten finanziellen Forderungen nicht mehr nachkommen. Diese wären z.B: Steuerberater, anstehende Stromkosten vom Laden, Finanzamt Krankenversicherung,Autosteuer,Autoversicherung,Inkassomahnungen,Miete meiner Wohnung.

Mein nächster Schritt wäre nun, dass ich zu einem Schuldnerberater gehe und mich beraten lasse.

Es beläuft sich auf Schulden von ca 15.000-20.000.

1.Würde sich eine Insolvenz lohnen? 2.Alternativen? Ich bin 23 Jahre alt und kann mir das einfach nicht vorstellen. 3.Kann ich noch eine Regelinsolvenz beantragen, da ich den Laden schon verkauft habe. 4.Beinhaltet die Regelinsolvenz auch private Schulden. 5. Werden die Kosten für den Treuhänder und oder den Schuldnerberater erstattet.

Danke im voraus.

Insolvenz, Schulden, Selbstständigkeit
Hauptgewerblich selbstständig und Arbeitnehmer zugleich?

Hallo Ich arbeite als Wirtschaftsingenieur im Qualitätsmanagement und bin Berufseinsteiger. Ich Spiele schon seit meinem Studium mit dem Gedanken, mich selbstständig zu machen. Die Branche, das Geschäftskonzept, Kontakte, Kapital, etc. ist alles vorhanden und mehrfach durchdacht. Mein Plan war es, diese selbstständigkeit nebengewerblich durchzuführen. Die Grenze von 20h/Woche werde ich nicht überschreiten, jedoch wird mein Umsatz garantiert die Grenze von 17.500 Euro im Jahr in kürzester Zeit sprengen. Somit wäre ich hauptberuflich selbstständig und müsste ich mich meines Wissens privat versichern. Welche weiteren Komplikationen erwarten mich? Die Erkenntnis meines Unternehmens von der Selbstständigkeit sowie die Zahlung von Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, etc. ist mir bewusst. Ich kalkuliere meinen Verdienst in der Selbstständigen Tätigkeit doppelt so hoch und mit exponentiellen Zuwachs ein, als mein Arbeitnehmerverdienst, jedoch möchte ich dennoch meinen Job nicht in so kurzer Zeit kündigen, da mir das Studium dann doch zu sinnlos wäre. Meine Arbeitnehmer Tätigkeit steht in keinem Zusammenhang zu meiner selbstständigen Tätigkeit.

Ich meine gelesen zu haben, dass die Einkünfte von der selbständigen Tätigkeit als auch die vom Arbeitsverhältnis in einen Topf geschmissen werden und dadurch die Steuer Abgaben entstehen. Würde es Sinn machen, das Gewerbe auf meine Frau, die ebenfalls Arbeitnehmerin ist, anzumelden, und sie tatkräftig zu unterstützen, da sie weniger als ich verdient? Sprich Gewerbe läuft auf meine Frau, Jedoch erledige ich die meisten gewerblichen Transaktionen.

Ist meine Denkweise richtig? Welche Steuerklasse ist empfehlenswert?

Bin dankbar über jede ernst gemeinte Antwort LG

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