Mehrwertsteuer beim Gebrauchtwagenkauf als Selbstständiger absetzen?
Ich bin
- selbstständig
- vorsteuerabzugsberechtigt
- nutze meinen PKW weniger als 50% geschäftlich
- führe bisher Fahrtenbuch
Jetzt will ich mein bisheriges Auto verkaufen und einen anderen Gebrauchtwagen kaufen und die Mehrwertsteuer natürlich absetzen. Fahrtenbuch weiterhin führen ist kein Problem und der Privatanteil der gefahrenen Km bleibt auch in Zukunft über 50%.
Wie läuft das jetzt genau ab?
Muss ich den Verkaufserlös für meinen alten versteuern? Ist ja mein Privatauto, was ich (Fahrtenbuch) auch ab und zu geschäftlich nutze. Oder ist das steuerfrei?
Kann ich für den "neuen Gebrauchten" die Mehrwertsteuer komplett absetzen und dann einfach weiter Fahrtenbuch führen? Und den dann in 5 Jahren wieder wie in Frage 1 ohne Steuerabzug verkaufen?
Bitte um kurze Info, wer sich auskennt. Danke euch :-)
3 Antworten
Zu Anfangspunkt 2: Bedenke, wenn du später das Auto regelbesteuert, also inkl. der MwSt. verkaufst, du bist Gewerbetreibender, bzw. ein Unternehmen und musst entsprechend für die 12 monatige Garantie gerade stehen.
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Du hast ein Auto, was nicht im Betriebsvermögen ist. Du führst Fahrtenbuch und ziehst für die betrieblichen Kilometer 30 Ct. pro Kilometer in der Gewinnermittlung ab.
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Weil der Wagen kein Betriebsvermögen ist, fällt beim Verkauf keine Umsatzsteuer an.
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Wenn Du einen Wagen kaufst, kannst Du die Vorsteuer abziehen (Achtung, Gebrauchtwagen mit Umsatzsteuerausweis sind nicht der Normalfall. Also den Händler fragen ob es ein Wagen mit Umsatzsteuerausweis ist. Der Wagen geht dann ins Betriebsvermögen. Damit werden alle Kfz-Kosten Betriebsausgeben. Nun ist der Privatanteil zu versteuern. LEistungsentnahme, also Umsatzsteuer darauf und Gewinnerhöhung.
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Beim Verkauf des Wagens ist auch wieder Umsatzsteuer fällig.
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unbedingt das Fahrtenbuch führen, denn die 1 % -Regelung ist von Nachteil, wenn man einen Gebrauchtwagen kauft und im Betrieb nutzt.
Weil der Wagen kein Betriebsvermögen ist, fällt beim Verkauf keine Umsatzsteuer an.
Das muss man erläutern.
Die umsatzsteuerliche Zuordnung muss nicht dieselbe sein wie die ertragsteuerliche. Nur weil das Auto BV ist, sagt das noch nichts über die Umsatzsteuer aus.
Die Praxis zeigt allerdings, dass es allermeistens so ist, dass ein Auto, welches BV ist, auch der unternehmerischen Sphäre zugeordnet ist.
Ich zahle ja Umsatzsteuer. Ganz normal selbstständig mit Pipapo, nur halt noch kein neues Auto gekauft seitdem und daher weiß ich nicht wie es da läuft auch wegen dieser 50% Nummer mit privat/geschäftlich.
Also Frage besteht weiterhin. Kennt sich jemand aus?
Mein Steuerberater ist 2 Wochen weg und ich hab ein Auto gefunden, was interessant ist. Sonst würd ich hier gar nicht fragen, wenn es nicht dringend/kurzfristig wäre.
Liebe/r Sawyer,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support