Kann Tochter (45) nach Tod des Vaters aus PKV in GKV wechseln? War mitversichert über seine Police!
Ein Vater (72) ist vor zwei Tagen gestorben. Der Vater war in der PKV und war seinerzeit Arzt. Die Tochter (45) und die Enkelin (12) sind über den Vater bzw. Opa in der PKV gewesen. Nun möchten diese in die GKV wechseln oder eine günstigere PKV. Geht das? Außerordentliches Kündigungsrecht in der PKV?
5 Stimmen
2 Antworten
Doch, der Vater war in der Central und konnte wegen Krankheit nicht mehr wechseln. Kann Sie aufgrund des Todes nicht sofort in eine andere PKV wechseln?
Es ist nur beim Vater ein Arzttarif gewesen.
Mit hömoophathischen Informationen kommt man nicht weiter. Welcher Tarif? Wie lange in der PKV? Verheiratet? Vater von Nichte PKV oder GKV? Umstellungsangebot der Central schon eingetroffen? Beruf der Dame bzw. sozialversicherungspflichtig angestellt? Usw.Usw.
Hallo,
alfalfa hat schon fast alles erklärt.
Warum soll gewechselt werden ? Sie sind in eine Arzttarif versichert, der sicherlich günstiger ist als die meisten vergleichbaren PKV-Tarife und da können sie vielleicht drinbleiben. Das sollte zuerst geklärt werden.
Bei einem Wechsel mit neuem Eintrittsalter kann nichts Gutes herauskommen.
Und GKV geht nur über einen Job.
Sorry, die Antwort zeigt mir ganz klar, dass ihr von dem System PKV - es sind Verträge! - keine Ahnung habt und euch dringend beraten lassen solltet. Auch innerhalb der Central besteht ein Wechselrecht nach § 204 VVG. Und Tochter und Enkel können jederzeit - unabhängig vom Vater - Tarif und auch PKV wechseln. Siehe bitte auch Antwort von Barmer.
Und wie geschrieben,sie hat einen eigenen Vertrag. Mit Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassungen. Der Tod des Vaters hat mit den Kündigungsrechten nichts, aber auch gar nichts zu tun, da es ein anderer Vertrag ist!