Extra Kosten bei Übernachtung von Freundin

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Hallo chris 1987,

ganz so einfach, wie einige Antworten vorher es beschreiben, würde ich die Sache nicht sehen.

Also einfach "überlesen" würde ich das nicht so ohne Weiters - schließlich handelt es sich um einen Vertrag der von deinem Freund unterzeichnet, aber vorher scheinbar nicht vernünftig gelesen, wurde.

Wenn die mtl. Vorauszahlungen für die Betriebskosten in der Miete enthalten sind, also keine gesonderten mtl. Vorauszahlungen geleistet werden, kann durchaus eine zusätzliche "Gebühr" berechtigt sein - allerdings nicht in der von dir genannten Höhe. Denn wenn dein Freund tatsächlich einmal Besuch hat, der sich dann auch noch die erlaubte Zeit bei ihm aufhält, wäre die zustätzliche Gebühr sehr wahrscheinlich höher als die Miete (dies schon bei einem/r Besucher/in). Außerdem ist dein Freund nicht verpflichtet, seinen zu erwartenden Besuch vorher beim Vermieter anzukündigen.

Ich würde deinem Freund empfehlen, seinen Vermieter auf diese Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit in einem persönlichen Gespräch hinzuweisen. Ich glaube, dann sollte eine vernünftige Regelung gefunden werden können.

Sollte der Vermieter allerdings auf "stur" schalten, würde ich deinem Fraund raten, sich an den Mieterbund zu wenden. Die werden ihm dann sicherlich helfen.

Viele Grüße

habe mir gerade so überlegt was ich so zahlen müßte, wenn meine Kinder mit den Enkelkindern zu Besuch kommen..... Dazu habe ich folgendes gefunden : Besuchsrecht des Mieters Grundsatz: Jeder Mieter darf grundsätzlich so oft und so lange Besuch in seiner Mietwohnung empfangen, wie dies die Nachbarn und den Vermieter nicht (übermäßig) beeinträchtigt. Der Vermieter hat kein Recht, dem Mieter Vorschriften über den Empfang von Besuch zu machen. So sind zum Beispiel Klauseln im Mietvertrag unwirksam, nach denen Besucher spätestens um 23.00 Uhr die Wohnung verlassen haben müssen.

Ausnahme: Nachbarn und/oder Vermieter werden durch den Besuch übermäßig beeinträchtigt oder es liegen besonders schwerwiegende Gründe gegen den Besucher vor. Beispiel: Eine aparte junge Dame empfängt in ihrer Mietwohnung "stundenweise" Besuch oder der Besucher verstößt immer wieder gegen die Hausordnung.

dieses und mehr nachzulesen : www.finanztip.de/recht/mietrecht/besuchsrecht-mieter.htm
was sich einige Vermieter so einfallen lassen ..... ?

Ob das rechtlich zulässig ist, hängt etwas von dem Mietvertrag ab, der von dem Freund geschlossen wurde. Wenn er in eine Wohneinheit gezogen ist, bei der keine Nebenkosten umgelegt werden müssen, weil diese alle bereits in der Miete enthalten sind, dann ist so etwas durchaus denkbar, wenn auch etwas wirklichkeitsfremd und überteuert.

Hat er dagegen einen Mietvertrag für ein ganz normales Mietobjekt, dann muß der Vermieter Besuch vom Mieter dulden und darf dafür keine Gebühr für Übernachtungen verlangen.