Amazon Prime Student mit generierter EDU E-Mail-Adresse erwerben?

3 Antworten

Diese Frage kannst Du selbst beantworten.

Wenn Du wissentlich und vorsätzlich gegen die vertraglichen Bedingungen verstößt, ist dies natürlich als Betrug einzustufen. Damit ist es nach §263 StGB strafbar. Ggf. kommen auch bei der Erschleichung geldwerter Vorteile auf elektronischem Wege die Computerbetrug Paragraphen des StGB zum Ansatz.

Im besten Fall storniert Amazon Deinen Account und Du verlierst unmittelbar alle Privilegien. Im schlechteren Fall werden die erschlichenen Leistungen als Schadensersatz geltend gemacht und von Dir zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr gefordert. Im schlechtesten Fall erfolgt Strafanzeige wegen Betrugs und der große Hammer wird ausgepackt.


Scharp 
Beitragsersteller
 27.02.2022, 13:00

gut zu wissen. ich glaub ich lass das lieber

gandalf94305  27.02.2022, 13:03
@Scharp

Eine gute Entscheidung! Die knapp 35 EUR lohnen das Risiko nicht.

Klar ist das NICHT legal!

Du erschleichst dir was, geht stark in Richtung Betrug!

Ja, das dürfte regelmäßig den § 263 StGB erfüllen. Du täuscht den Anderen über eine für den Vertragsabschluss relevante Tatsache und verschaffst dir so einen rechtswidrigen Vermögensvorteil. Das Strafmaß liegt hier bei bis zu 5 Jahren.