Minderjährige gegen Geld nach Nacktbilder fragen?

2 Antworten

Ich sehe im vorliegenden Fall keinen Straftatbestand erfüllt.

In Bezug auf § 184c Abs. 3 StGB dürfte hier sinngemäß die Ausnahmeregel des Abs. 4 anzuwenden sein. Anders sähe es ggf. aus, wenn du jünger als 14 Jahre wärst. Wobei dann noch die Frage bliebe, ob die fraglichen Fotos überhaupt kinder- bzw. jugendpornografisch wäre. Ich wag es zu bezweifeln.

Und § 201a Abs. 3 StGB stellt nur eine vollendete Tat unter Strafe, eine Versuchsstrafbarkeit ist nicht vorgesehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

er wurde sogar gesperrt. Dann ist es wohl erledigt. Das Fragen ist weniger ein Problem als das Tun.


Trolo189 
Beitragsersteller
 30.09.2020, 22:22

Ja aber das war mur ein Fall.sÖfters bekomme ich solche Anfragen und wollte daher wissen ob es überhaupt erlaubt ist sowas zu tun.