Anhörungsbogen?

2 Antworten

Der Bußgeldkatalog im August war grundsätzlich der selbst wie jetzt, die letzte Änderung war Ende April. Allerdings sind dem Bundesverkehrsministerium bei der Änderung der StVO massive handwerkliche Fehler unterlaufen, sodass zumindest die neuen Fahrverbote wohl unwirksam sind. Die meisten Bundesländer haben daher beschlossen, bis auf weiteres wieder den alten Bußgeldkatalog von 2017 anzuwenden.

Die 25 km/h sind netto, also nach Toleranzabzug?

21 - 25 km/h kostet insofern außerorts 70 € und 1 Punkt (TBNR 103774 im BT-KAT-OWI 2017; 11.3.4 BKat alt) und innerorts 80 € und 1 Punkt (TBNR 103762 im BT-KAT-OWI 2017; 11.3.4 BKat alt).

Die Tat ist allerdings ein probezeitrelevanter A-Verstoß. Daher sollten wir unbedingt prüfen, ob der Verstoß vor oder nach Teilnahme an dem Aufbauseminar erfolgt ist. Ich verweise hierzu schon mal auf § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Es gelten die Bestimmungen, die zum Tatzeitpunkt gültig waren.