Anhörungsbogen?
Hallo erstmal,
Hilfe!..Ich hab vor 2 Monaten einen Aufbauseminar abgeschlossen und meine probezeit wurde verlängert. Ich wurde im selben Zeitraum vor in der 50 zone mit 75 kmh also 25kmh zu schnell geblitzt.. Das war aber in August, aber habe erst jetzt Post bekommen. Der bußgeldkatalog in August war 21/25 zu schnell 1 Punkt und sonst nichts. Jetzt hab ich eben gesehen, dass der bußgeldkatalog geändert wurde und jetzt 21/25 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot. Gilt noch der alte oder der neue Katalog???? Hilfe! Bin auf meinen Führerschein angewiesen wegen meinen Job.
2 Antworten
Der Bußgeldkatalog im August war grundsätzlich der selbst wie jetzt, die letzte Änderung war Ende April. Allerdings sind dem Bundesverkehrsministerium bei der Änderung der StVO massive handwerkliche Fehler unterlaufen, sodass zumindest die neuen Fahrverbote wohl unwirksam sind. Die meisten Bundesländer haben daher beschlossen, bis auf weiteres wieder den alten Bußgeldkatalog von 2017 anzuwenden.
Die 25 km/h sind netto, also nach Toleranzabzug?
21 - 25 km/h kostet insofern außerorts 70 € und 1 Punkt (TBNR 103774 im BT-KAT-OWI 2017; 11.3.4 BKat alt) und innerorts 80 € und 1 Punkt (TBNR 103762 im BT-KAT-OWI 2017; 11.3.4 BKat alt).
Die Tat ist allerdings ein probezeitrelevanter A-Verstoß. Daher sollten wir unbedingt prüfen, ob der Verstoß vor oder nach Teilnahme an dem Aufbauseminar erfolgt ist. Ich verweise hierzu schon mal auf § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG.
Bezogen auf was? Hier wäre ggf. zu prüfen, welches Bundesland betroffen ist und ob dieses wieder den alten oder den neuen Bußgeldkatalog anwendet.
Da es hier aber ausdrücklich um das im Raum stehende Fahrverbot geht: Die Änderung der StVO ist in Bezug auf die Fahrverbote nach überwiegender Ansicht der Juristen aufgrund des Verstoßes gegen das Zitiergebot formell verfassungswidrig und damit zwingend unwirksam. Und das rückwirkend, zumindest definitiv aber in Bezug auf alle laufenden Verfahren.
Daran kann auch die Entscheidung der einzelnen Bundesländer nichts ändern. Ein Bußgeldkatalog, der sich auf ein unwirksames Gesetz bezieht, ist zumindest in diesem Punkt ebenfalls unwirksam. Ob die vollständige Rückkehr zum alten Bußgeldkatalog jetzt allerdings so absolut korrekt ist, steht auf einem anderen Blatt.
Es gelten die Bestimmungen, die zum Tatzeitpunkt gültig waren.
Danke für deine Antwort, also brauche ich mir keine Sorgen zu machen, dass ich 1 Monat zu laufe?
Super Beitrag.
Aber trotzdem die Nachfrage: Es gelten doch dann die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes zum Tatzeitpunkt, wie ich meine?