Aufsichtspflichtsverletzung im Schülerpraktikum?
Ich hatte die letzten 3 Wochen ein Schülerpraktikum. Ich bin 16 und gehe in die 11. Klasse einer Fachoberschule. Das Praktikum fand nicht in einem herkömmlichem Betrieb statt, sondern im Haus eines Versicherungsvertreters. Da dort nur 2 Leute arbeiten war ich an einem Tag alleine im Haus. Zählt das als verletzung der Aufsichtspflicht? Danke im Vorraus.
5 Antworten
Du bist also der Meinung das du mit 16 noch zu jung und unreif bist und es nicht schaffst mal ein paar Stunden alleine zu sein, dann haben deine Eltern in deiner Erziehung aber auch alles falsch gemacht.
Geh mal auf Gutefrage und stell die Frage dort noch einmal, da werden dir dann 16jährige antworten das sie mit 16 schon allein in den Urlaub fliegen.
"nein"
schonmal drüber nachgedacht, warum man sie alleine gelassen hat?
man hat ihnen doch sicherlich eine bestimmte Aufgabe zugereicht, und wenn auch nicht, interessiert den AG was sie in der Zeit tun oder vielmehr nicht tun...
ich spreche da aus eigener Erfahrung....für mich war damals wichtig, inwieweit ein Praktikant oder Azubi... etcetc sich selber beschäftigen konnte und selber Aufgaben gesehen hatte.
Auch ich habe dann und wann diese Personen einige Stunden sich selber zu überlassen, um zu sehen ob die Personen die Verantwortung besitzen...Aufgaben selber zu sehen und zu handeln... oder ob sie die Zeit nichtstuend verbrachten...und vor allem... wie die Personen auf die Kunden reagierten... wie sie mit ihnen redeten... bzw in wenigen Worten ob sie "verkaufen" konnten, auch wenn sie wenig Erfahrung haben...
und seien sie sich sicher... sie wurden beaufsichtigt, auch wenn sie es nicht bemerkt hatten...
ich wusste damals immer ... wenn nicht selber dann durch Berichte und Bemerkungen meiner damaligen Mitarbeiter, was ein Praktikant bzw Azubi getan bzw nicht getan hatte...
zb hatte ich gerne den Personen einen der Ordersätze zur bearbeitung anvertraut... ich als chef hätte das gut und gerne in 2 std erledigt... eine Person die das zum erstenmal getan hatte und erst suchen muß schaffte das in etwa 5 bis 7 std...
ein Blick in den Ordersatz hatte mir danach gezeigt inwieweit der Praktikant etwas gewissenhaft getan oder eben nicht getan hatte...
sowas ist auch für den Praktikumsbericht wichtig wie Verantwortung... Auffassungsgabe... etwas zu sehen fähig ist etcetc... den musste ich damals für Praktikanten und meine damaligen Azubis für den Geschäftsleiter verfassen...
also sie argumentieren sie wären ohne Aufsicht gewesen... das war garantiert nicht der Fall...seien sie sich da sicher...
Eine absolut unsinnige Frage:
Aufsichtspflichtverletzung ist weder Ordnungswidrigkeit noch Straftat.
Nur dann, wenn ein Schaden entstanden ist wird es zum Kriterium für einen Schadensersatzanspruch.
Wohin soll Dich die Antwort zu dieser Frage führen.
Du hast Dich während eines Praktikums als 16-jährige/r für mehrere Stunden im Büro eines "Privathauses" alleine aufgehalten. Wo siehst Du da ein Problem - warum hätte Dich dort jemand "beaufsichtigen" sollen/ müssen?
Lassen Dich Deine Eltern nicht auch mal für mehrere Stunden unbeaufsichtigt alleine zuhause? Würdest Du diesen dann auch Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen?
Na ja, einen 16 jährigen darf man für gewöhnlich auch schon mal alleine lassen.
Du warst in einem Büro, nicht in einer Werkstatt/Fabrik oder so.
Ich finde diese Frage von einem 16 jährigen ein wenig albern!