Mit Cannabis zu Fuß an der Deutschen bzw Niederländischen Grenze (0,5g)?
Hey
Fiktives Szenario :
Person X war bei einem Coffeshop in Holland und hat sich dort einen Baggy geholt. Person X hat in den Niederlanden einen geraucht und ist mit 0.5g im Baggy nach Deutschland gegangen (zu Fuß). In Deutschland nah an der Grenze kam dann der Zoll und hat eine Personenkontrolle und Durchsuchung durchgeführt. Die 0.5g wurden gefunden. Ebenfalls wurden Papes und ein Grinder festgestellt. Person X war sehr respektvoll gegenüber den Beamten. Person X hat gesagt, dass Sie dachte, dass es das Gras zuende geraucht hätte. Personalien wurden aufgenommenen. Es gab keine weiteren Tests und keine weiteren Fragen bezüglich des Konsumverhaltens. Kurz angedeutet wurde, dass es sich um die Einfuhr von BTM handelt. Darüber wurde aber kein richtiges Gespräch geführt und Person X hat sich dazu nicht geäußert. Person X ist 18 Jahre alt, hat keine Vorstrafen ( Weiße Weste) und besitzt einen Führerschein in der Probezeit. Der Zollbeamte hat Person X gesagt, dass es sich um ein häufig vorkommendes Ereignis handeln würde und dass das Verfahren mit größter Wahrscheinlichkeit eingestellt werden würde. Person X hat zum Schluss einen Zettel unterschrieben in dem deklariert wurde, dass Person X eine Tüte mit Gras (1g Brutto) und einen Grinder mit sich führte. Es wurde im Zettel nicht vermerkt, dass sich um die Einfuhr handelt.
Person X stellt sich folgende Fragen :
- Wird eine Info zu 100% an die Führerscheinstelle weitergeleitet? Was würde schlimmstenfalls und was würde bestenfalls passieren?
- Ist eine Strafverfolgung wahrscheinlich? Person X traut dem Beamten nicht ganz bei seiner Aussage.
Eure Meinung würde mich sehr zu diesem FIKTIVEN und AUSGEDACHTEM Szenario interessieren.
MfG
3 Antworten
In Bayern würdest du dafür vermutlich hinter Gitter gesteckt. In den meisten anderen Bundesländern (NRW?) dürfte das Strafverfahren eher zeitnah wieder eingestellt werden.
Eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde würde vermutlich trotzdem erfolgen. Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens ist bereits beim unerlaubten Besitz von BTM möglich. Halte ich hier aber angesichts der Menge nicht für allzu wahrscheinlich.
Wenn du hingegen bei der Kontrolle angegeben hast, dass du regelmäßig kiffst, reicht das aus, um dir ohne weitere Prüfung die Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 46 Abs. 1 i.V.m. Anlage 4 Nr. 9.2.1 FeV).
Alle Drogendelikte werden grundsätzlich IMMER parallel der Führerscheinstelle mitgeteilt.
Fiktives Szenario:
Na dann mal viel Spaß mit denen! 😁😜😎
Deiner Phantasie wird sicher kein Abbruch getan, wenn Du erfährst, daß sich die User dieses Finanzforums nicht für Deine Phantasiegeschichten interessieren.
Viele Rechtsforen akzeptieren nur "fiktive" Fälle, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, unerlaubte Rechtsberatung anzubieten oder zu fördern. Deswegen musst du dort immer betonen, dass es ein fiktiver Fall ist und kein realer.
Daher vermutlich der Hinweis des FS auf den "fiktiven Fall". In Wirklichkeit dürfte da nicht viel Fiktion dran sein.