Mit Cannabis zu Fuß an der Deutschen bzw Niederländischen Grenze (0,5g)?

3 Antworten

In Bayern würdest du dafür vermutlich hinter Gitter gesteckt. In den meisten anderen Bundesländern (NRW?) dürfte das Strafverfahren eher zeitnah wieder eingestellt werden.

Eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde würde vermutlich trotzdem erfolgen. Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens ist bereits beim unerlaubten Besitz von BTM möglich. Halte ich hier aber angesichts der Menge nicht für allzu wahrscheinlich.

Wenn du hingegen bei der Kontrolle angegeben hast, dass du regelmäßig kiffst, reicht das aus, um dir ohne weitere Prüfung die Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 46 Abs. 1 i.V.m. Anlage 4 Nr. 9.2.1 FeV).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Alle Drogendelikte werden grundsätzlich IMMER parallel der Führerscheinstelle mitgeteilt.

Fiktives Szenario:

Na dann mal viel Spaß mit denen! 😁😜😎

Deiner Phantasie wird sicher kein Abbruch getan, wenn Du erfährst, daß sich die User dieses Finanzforums nicht für Deine Phantasiegeschichten interessieren.


Answer123  09.02.2022, 21:23

Viele Rechtsforen akzeptieren nur "fiktive" Fälle, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, unerlaubte Rechtsberatung anzubieten oder zu fördern. Deswegen musst du dort immer betonen, dass es ein fiktiver Fall ist und kein realer.

Daher vermutlich der Hinweis des FS auf den "fiktiven Fall". In Wirklichkeit dürfte da nicht viel Fiktion dran sein.