Fragen zur Berufsschulpflicht und Möglichkeiten vor 18 Jahre Alt?
Hallo,
Ich habe ein paar Fragen zur Berufsschulpflicht in Nrw vor 18 Jahren. Ich weiß, dass man nach Beendigung der Schule bis 18 Jahren berufsschulpflichtig ist, wenn keine Ausbildung begonnen wird. Aber was ist, wenn jemand ein Jahr BVJ oder BGJ absolviert und hat haupt- oder realschulabschluss in einem Berfuskolleg vor 18 jahren zb beginnt die klasse mit 15 oder 16 und beendet mit 16 or 17.
Das steht so auf nrw und bundesagnetur Seite:
:Vor Vollendung des 18. Lebensjahres endet die Schulpflicht u. a. dann, wenn die gymnasiale Oberstufe oder ein vollzeitschulischer Bildungsgang des Berufskollegs erfolgreich abgeschlossen wurde.
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/dresden/berufsberatung/berufsberatung-ausbildung-faq
Was, wenn das stimmt, kann ein minderjährig nicht mehr zu Schule oder Ausbildung gehen?
Also bitte, wenn mir das jemand klar erklären kann, wäre ich dankbar.
2 Antworten
Können kannst du immer noch, müssen nicht unbedingt. Wenn du eine Ausbildung anfängst, wirst du damit auch wieder Berufsschulpflichtig.
Jeder kann in jedem Alter zur Schule gehen. Aber nicht jeder muß.