Hallo,
Am 24.05. habe ich an einer Aral Tankstelle getankt und bin anschließend zum bezahlen an die Kasse. Nachdem ich mit der Karte kontaktlos bezahlt habe, bin ich in mein Fahrzeug eingestiegen und bin weitergefahren.
Am 11.06. habe ich einen Brief von einem Rechtsanwalt erhalten, worin steht:
"Forderung der Aral AG
Sehr geehrter ..., die Aral AG hag uns mit der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Eine von uns lautende Vollmacht liegt vor.
Am 24.05. wurde Ihr Fahrzeug an der Tankstelle .. mit 14,89 l SUPER E5 betankt. Ein entsprechender Beweis liegt vor. Sie wollten die Tankung kontaktlos bezahlen, leider haben Sie jedoch versäumt, die PIN einzugeben. Die Bezahlung der Tankrechnung in Höhe von € 23,51 fand daher nicht statt. Dies können Sie jederzeit anhand Ihrer Kartenabrechnung bzw. Ihres Kontoauszuges überprüfen. Als der Vorgang abbrach, hatten Sie die Tankstelle bereits verlassen.
Unsere Mandantin gibt Ihnen die Gelegenheit den offenen Betrag nebst Zinsen, Kosten unserer Inanspruchnahme in Höhe von € 76,44 gemäß anliegender Honoraraufstellung und Kosten für die Ermittlung Ihrer Anschrift in Höhe von € 5,10 bis zum 24.06 auf das oben genannte Konto zu zahlen.
Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beträgt per heutigem Datum € 105,09."
Meine Frage ist, ob ich die Strafe von 105,09€ zahlen muss, nur weil die Kassiererin mich nicht daran erinnert hat, dass ich eine PIN eingeben muss? Beim kontaklosen bezahlen muss ich meistens keine PIN eingeben, da ich auch nicht aufgefordert worden bin diese einzugeben, habe ich es auch vergessen. Ich sehe nicht ein dass ich jetzt statt 23,51€ das 4-fache bezahlen muss.
Wie kann ich jetzt vorgehen?
Zählen Fotos von p0rn0s. (NUR EIN BEISPIEL: inz*ucht p0rn0s)