Hallo,

die Fragen wurde sicherlich schon des öfteren gestellt, aber ich habe die Antwort im Forum nicht gefunden.

Ich bin zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen und mir wurde folgendes per email zugesichert: Die Ihnen entstehenden Fahrtkosten erstatten wir Ihnen in Höhe eines Bahntickets 2. Klasse.

Heisst das jetz für mich das ich NUR mit der Bahn anreisen kann oder kann ich auch mit meinem PKW anreisen, was ich ursprüngl. vorhatte? Wenn ich mit dem PKW anreisen kann, benötigt die Firma dann Tankquittungen, oder eine Info was die Bahn gekostet hätte? Möchte da ungern was falsch machen.

viele Grüße